Der Glücksritter Boromir Stribreule fand vor einigen Tagen in der abgelegenen Steppe in der Zepettel-Region ein bislang noch nicht bekanntes Säugetier, eine Unterart des Equus hemionus (Asiatischer Esel), die er Goldesel nannte.
Im Gegensatz zu der aus Märchen bekannten Art, scheißt dieses Tier allerdings keine Goldmünzen… da kann man „Bricklebrit!“ schreien, so laut und so oft man will. Trotzdem kann es den Besitzer reich machen, denn der hat im Traum wahrlich goldene Geschäftsideen. So erging es auch Boromir Stribreule in seiner ersten Nacht in Gegenwart des grauen Tiers. Ihm wurde im Traum offenbar, wie man praktisch ohne Gegenleistung, quasi durch das Verkaufen von „Nichts“, reich werden kann.
Das Prinzip ist ganz einfach… es geht um Titelschutz in Lampukistan. Das Lampukische Markengesetz (MarkG) ist der Schlüssel zu Reichtum und Wohlstand.
Wer in Lampukistan Druckschriften, Film-, Ton- oder Bühnenwerke oder vergleichbare Werke, wie z.B. Bücher, Zeitungen, Zeitschriften, Radio-, TV-Sendungen, Filme, Software, Spiele, Blogs, Theaterstücke, Veranstaltungen, Events oder Messen sein Eigen nennt und diese einen sogenannten Werkstitel besitzen, so kann dieser Titel geschützt werden. Das kann durch einen (kostenpflichtigen) Eintrag ins Register des Patentamts von Lampukistan geschehen, durch die Verwendung im geschäftlichen Verkehr oder durch die notorische Bekanntheit der Marke im Sinne des Artikels 6bis der Pariser Verbandsübereinkunft zum Schutz des gewerblichen Eigentums.
Die letzten beiden Varianten sind für den Titelinhaber kostenneutral… man muss den Titel einfach nur verwenden oder bekannt machen (er muss mit dem „Produkt“ in Zusammenhang gebracht werden). Ja, bevor das „Werk“ überhaupt in die Öffentlichkeit gelangt, kann man sich den Titel auch schon vorsorglich (für eine begrenzte Zeit) reservieren, indem man die Ansprüche auf diesen Titel öffentlich „anzeigt“ (z. B. in einer Zeitung in einer Annonce bekannt gibt oder auf einer eigenen – vielleicht sogar kostenlosen – Webseite in Form eines Beitrags, in dem man sicherheitshalber noch auf den § 3 Absatz 5 Lampukisches MarkG verweist und man den Titel als künftig „notorisch“ anpreist).
Und genau an dieser Stelle hat der Goldesel dem Boromir eine Idee ins Hirn geschissen. Der hat nämlich nun – mit ganz geringen Kosten – eine Webseite als Magazin gebastelt, wo er Leuten, die eine Idee und einen Titel im Kopf haben, das „Anzeigen“ gegen eine saftige Gebühr anbietet. Eigentlich könnte das jeder ohne Kosten selbst machen… dafür muss man nicht einmal Ahnung von Webdesign oder CMS haben, aber er tut halt so, als wäre sein Service eine recht exklusive Sache und es fallen viele darauf rein und kaufen ihm „Nichts“ für ihr sauer verdientes Geld ab. Damit ihm auch keiner ans Bein pissen kann, hat er sich auch noch den bekannten Rechtsanwalt Upierzyc Lampowski (der wurde schon einmal interviewt: Interview mit einem Vampir) mit in seine Firma geholt… und nun kullern ihm die goldenen Münzen in die Börse.
Unglaublich, oder? Gut das sowas in Deutschland nicht möglich ist… sonst würde vielleicht noch jemand auf die Idee kommen, sich z. B. DampferSchmierblatt zu reservieren… und dabei einer komischen Firma einen Haufen Geld in den Hals werfen… wobei… ist das unmöglich?
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