(Nach-) Hilfe, Erläuterungen, Aus- und Rückblicke

Schon wieder Ende vom Kalender texteten die Prinzen einstmals (habe mit Erschrecken festgestellt, dass wir damals noch eine Eins ganz vorne bei der Jahreszahl zu stehen hatten). Keine Panik, das wird hier jetzt kein Jahresrückblick… aber das werdet Ihr am Ende des Artikels dann sehen… also was mit dem „Rückblick“ gemeint ist. Und ich werde auch nur ein wenig „ausblicken“, denn ich bin ja kein Weissager oder gar Sektenführer und werde eigentlich auch nicht dafür gehalten.

Wesentlichen Anteil an diesem Artikel werden einige Erläuterungen und „Nachhilfen“ sein, die abstrakt betrachtet, nicht einmal direkt etwas mit dem Dampfen zu tun haben… aber nun soll es endlich losgehen…
Was ist ein Jahr? Nun, wenn man einfach von einem bestimmten Jahr spricht, so ist damit in der Regel das sogenannte Kalenderjahr gemeint. Das geht, wenn nicht temporäre Anomalien auftreten, meistens vom ersten Januar bis zum einunddreißigsten Dezember. Wenn ich also vom vergangenen oder „letzten“ Jahr spreche und (heute gilt das noch) aktuell das Jahr 2016 ist, dann meine ich damit das Jahr 2015, denn das ist das letzte Jahr vor 2016.

Alles klar? Ok, wollte mich nur auf eine gemeinsame Basis mit Euch einigen.

Tja… was hat das mit dem Dampfen zu tun? Nix. Aber ich bringe es mal in den entsprechenden Kontext: Am 03. April 2014 wurde die TPD2 erlassen… also im vorletzten Jahr. Ende April letzten Jahres war… hmmm… fällt mir nix ein… na auf jeden Fall war Walpurgisnacht 2015.

Aber das letzte Jahr (Na? Welches Jahr? Letztes Jahr, also 2015) war trotzdem nicht uninteressant, denn Ende Juni 2015 wurden die ersten Referentenentwürfe für das Gesetz und die Verordnung zur Umsetzung der TPD2 (wir erinnern uns… die vom April 2014) in einen Schreibapparat gestanzt und dann im Oktober 2015 durch das „Forum Rauchfrei“ geleakt. Seit dem wissen wir also, was da in der Mache ist bzw. war. Die Unterschiede zwischen den ersten Entwürfen und dem letztlich in diesem Jahr jetzt (2016) erlassenen Vorschriften sind ausgesprochen marginal.
Nun liest man von einigen Bloggern immer wieder einmal, dass jeder, der noch von TPD2 schreibt, vermutlich Scheiße im Gehirn hat, denn die TPD2 habe ja keine Bedeutung für uns in Deutschland, weil wir ja ein Gesetz und eine Verordnung haben. Eine Richtlinie sei nix anderes, als der Auftrag zu einer gesetzlichen Regelung in den EU-Mitgliedsstaaten. Na ja… vermutlich haben Leute, die so argumentieren keine oder eine fachlich schlechte Beratung in Rechtsfragen.

Bei der TPD2 handelt es sich um eine Richtlinie als Gesetzgebungsakt. Solche Richtlinien sind (im Gegensatz zu EU-Verordnungen) nicht unmittelbar wirksam und verbindlich, sie müssen vielmehr von den Gesetzgebungsorganen der einzelnen EU-Mitgliedsländern innerhalb einer bestimmten Frist in nationales Recht umgesetzt werden, wobei es nicht möglich ist, die vorgegebenen Grenzen der Richtlinie zu „unterschreiten“, es aber möglich ist diese weiter zu „verschärfen“ (unter bestimmten Voraussetzungen). Wurde eine EU-Richtlinie nach Ablauf der Frist (bei der TPD2 waren zwei Jahre vorgegeben, weshalb der Erlass von TabakerzG und TabakerzG im Mai 2016, also dieses Jahres, im letzten Moment der Schließbewegung erfolgte) durch ein EU-Mitgliedsland nicht in nationales Gesetz umgesetzt, kann eine solche Richtlinie trotz allem unmittelbar in dem Land verbindlich werden und die Bestimmungen umgesetzt werden. Die TPD2 ist so eine Richtlinie, weil sie so genau und konkret formuliert ist, dass sie sich zur unmittelbaren Umsetzung eignet und sie keine horizontale Direktwirkung (also von Bürger zu Bürger) entfaltet. Das bedeutet, dass die Richtlinie in JEDEM Land, das noch kein Gesetz geschaffen hat, von den jeweiligen Behörden angewendet werden. Damit ist es kein „Hirnschiss“, auch weiterhin von der TPD2 zu sprechen oder zu schreiben, denn sie ist der Rahmen für alle EU-Mitgliedsstaaten und könnte sogar eine Wirkung auf Deutschland haben… nämlich wenn gewisse Rahmenbedingungen nicht oder nicht ausreichend umgesetzt wurden, oder aber ein hohes Gericht die Gesetze aufgrund von Klagen evtl. kippt.

Wer etwas anderes behauptet, kennt sich in der Materie vermutlich nicht richtig aus und es mangelt ihm auch an fachkundigen Beratern (bzw. es liegt Beratungsresistenz vor).
Wo ich gerade bei Gesetzen bin… im letzten Jahr… so ziemlich am Ende (also Ende 2015) gab es da ein Gerichtsurteil des BGH, das eigentlich zu einem Verkaufsstopp von Liquids hätte führen müssen. Anlass für dieses Urteil war ein Urteil aus dem Jahr 2013, bei denen einem Händler der Verkauf von Kartuschen für E-Dampfgeräte verboten wurde… nun kam es also schon im letzten Jahr (2015) zu einem Revisionsprozess beim BGH.
Dort wurde festgestellt, dass nikotinhaltiges Liquid, wie es in den Kartuschen zum Einsatz kam, als Tabakprodukt im Sinne des vorläufigen Tabakgesetzes einzuordnen ist und den dort festgelegten Beschränkungen unterliegt. War das ursprüngliche Urteil vom Landgericht Frankfurt in seiner Wirkung nur auf den speziellen Einzelfall ausgelegt, hat sich das mit dem BGH-Urteil geändert. Ursprünglich war der Händler in Ungnade gefallen, weil seine Liquids einen (laut vorläufigem Tabakgesetz) zu hohen Anteil an Ethanol enthielt. Mit der Einordnung von nikotinhaltigen Liquids als Tabakprodukt im Sinne des vorläufigen Tabakgesetzes kamen aber nunmehr sämtliche dort getroffenen Einschränkungen zum Tragen. Und da ist Ethanol das geringste Übel, weil leicht vermeidbar. Leider legt dieses alte Gesetz aber auch fest, dass Tabakprodukte nur einen ausgesprochen geringen Anteil an Glycerin und Propylenglycol enthalten dürfen. DAS allerdings ist ein Problem, denn damit wäre sämtliche nikotinhaltigen Liquids unzulässig.

Tatsächlich galt diese Rechtslage bis zum Eintreten der Wirksamkeit der Vorschriften zur Umsetzung der TPD2. Das kann man jedoch nur wissen, wenn man mal die alten Gesetzestexte zur Hand nimmt (nicht leicht zu finden, weil meist „verstümmelt“… viele Regelungen wurden im Laufe der Jahre gestrichen, die in anderen Gesetzen neu geregelt sind). An dieser Stelle kommt ein unangenehmer Nebeneffekt zum Vorschein. Mit Inkrafttreten von TabakerzG und TabakerzV wurde das bis dahin geltende vorläufige Tabakgesetz außer Kraft gesetzt. Das bedeutet aber, dass Liquids nur dann legal vertrieben werden können, wenn sie den neuen Vorschriften entsprechen… da helfen auch keine Übergangsregelungen, weil seit dem 20.05.2016 keine alten Vorschriften mehr gelten und deshalb die neuen Regelungen eingehalten werden müssen (§ 47 TabakerzG „2. den bis dahin geltenden Vorschriften entsprechen“). Ich sage jetzt nicht viel dazu… der Kelch ist an den meisten Händlern zum Glück vorübergegangen (wo kein Kläger, da kein Richter)… aber die Mengenbeschränkung für nikotinhaltige Liquids liegt lt. TabakerzG bei 10 ml je Verpackungseinheit…

Das Urteil hatte also schon enorme Bedeutung auch für den Markt… und hat sie noch bis zum 20.05.2017. Deshalb war es auch verständlich, wenn die Dampfer-Szene da ein wenig aufgeregt reagiert hat… ist ja zum Glück gut gegangen.

Dann war da noch die Sache mit der Petition. Die war für sich genommen ausgesprochen sinnvoll. Wenn ahnungslose Tresenschwätzer behaupten, eine Petition gegen kommende Gesetze sei gar nicht möglich, dann haben sie sich wohl nicht mit dem Instrument der Petition beim Deutschen Bundestag befasst. Petitionen dienen nämlich auch der politischen Willensbildung für kommende oder gar gewünschte Regelungen. Unter den zusammengefassten Petitionen war eine, die nicht nur im Hinblick auf kommende Regelungen sinnvoll war, sondern auch in der Umsetzung sogar möglich. Es wurde da nämlich gefordert, die E-Dampfgeräte herausgelöst aus der Tabakproduktgesetzgebung zu regulieren. Damit wären wir Dampfer einen großen Schritt weiter gewesen, weil es ein sehr kleines und spezielles Gesetz wäre, das sich leichter später ändern oder anfechten ließe und gleichzeitig den nun in Marmortafeln gravierten Kontext zu echten Tabakprodukten vermieden hätte. Es wäre da kein Bruch von EU-Recht gefordert, hätte aber die „Dampfer-Lobby“ in eine deutliche bessere Ausgangsposition versetzt. Leider wurde aber diese Petition nicht zur Hauptpetition, was sicher auch keinen geringen Anteil an der letztlich abschlägigen Antwort auf das Ansinnen hatte.
Aber nochmal: Petitionen sind nicht nur erlaubt, sondern auch sinnvoll, wenn sie sich auf kommende oder noch nicht in Betracht gezogene Regelungen beziehen. Kann man auch nachlesen. Wer dem widerspricht… nun dem würde ich „Schwachsinn“ unterstellen.
Jetzt mal wieder was Abstraktes… was ist ein Verband?

Na da stellen wir uns mal ganz dumm und sagen, ein Verband ist…
…eine Gruppe von einzelnen natürlichen Personen oder juristischen Personen, die sich freiwillig zur Verfolgung gemeinsamer Zwecke zusammengeschlossen haben und in der Regel über eine – auf Basis einer Satzung begründeten – interne Organisationsstruktur verfügen. In Zeiten von „Neuland“ gibt es so aber auch immer mehr Verbände, die keinen festen Sitz (im Sinne von Geschäftsräumen) und keine „Verwaltungsangestellten“ haben. Es gibt ohnehin keine Festlegung, welche Funktionen in einem Verband vorhanden sein müssen und, falls vorhanden, wie sie besetzt werden müssten.

Ja, und nun? Was hat das mit dem Dampfen zu tun?

So direkt… nix… wollte ich nur mal loswerden, falls anderslautende Behauptungen irgendwo im Umlauf sein sollten…
An zwei verschiedenen Stellen musste ich nun schon lesen, dass die Umsetzung der TPD2 ja eigentlich zu begrüßen wäre (nein, nicht bei irgendwelchen Händlerverbänden… was die absondern, verarbeite ich eher direkt… es kam schon eher mitten aus der „Scene“), weil damit nur noch Geräte auf den Markt kämen, die nicht explodieren können (dazu schreib ich bald auch noch was) und weil sich damit Spreu vom Weizen trennen würden. Nur gute und seriöse Marktteilnehmer würden übrig bleiben, es würde immer die Sonne scheinen, die Luft riecht nach Honig und es fliegen einem gebratene Tauben in den Mund.

Das kann man (bei entsprechender Verdrahtung im Oberstübchen) so sehen… in der Realität werden aber nur die „Big Player“ übrig bleiben… also die, die über Kohle und Reserven, sowie gute Rechtsabteilungen und langen Atem verfügen. DAS sind aber nicht unbedingt die „Guten“.
Über die Klinge springen die unseriösen und schlechten, aber leider auch viele sehr seriöse und gute Händler und Hersteller, denen einfach die Ressourcen oder auch nur die Nerven fehlen.

Wer also behauptet, die Regelungen würden zu einer positiven Marktbereinigung führen, der… neee… das schreibe ich jetzt lieber nicht.

Nun aber endlich der Ausblick: 2017 wird viele (leider auch sehr unangenehme) Ereignisse in Bezug auf das Dampfen bereithalten… spätestens am 20.05.2017 wird das auch schmerzhaft spürbar. Aber der Kampf für das freie Dampfen geht weiter… ich weiß schon von Aktionen und Projekten, die ich für ausgesprochen sinnvoll halte… und mit ExRaucher (IG) werde auch ich mich weiter daran beteiligen.
Und noch was wird 2017 weiter stattfinden: Wenn Ahnungslose zu Themen, in denen ich fit bin oder zu denen ich ausgiebig recherchiert und mich von Fachleuten habe beraten lassen, geistigen Dünnschiss ins Netz stellen, dann laufe ich wieder hinterher und beseitige den Dreck. Versprochen!

 

Und der Rückblick?

Nur ganz kurz: HEUTE bin ich seit fünf Jahren rauchfrei und passionierter E-Dampfer!

3 Antworten zu „(Nach-) Hilfe, Erläuterungen, Aus- und Rückblicke“

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

* Mit der Nutzung dieses Formulars erklärst du dich mit der Speicherung und Verarbeitung deiner Daten durch diese Website einverstanden. Bitte dazu die Datenschutzerklärung beachten.