Letztens habe ich noch „gewischmoppt„, dass es vielleicht zwar kein Mentholverbot, sondern stattdessen eine Mentholbeschränkung geben wird… und es doch keinen Grund zum „Feiern“ geben wird… und nun ist es so beschlossen worden. Menthol wird als Aroma in Liquids nicht strikt verboten, das BMEL soll aber eine Mengenbegrenzung festlegen. Das Ministerium wird sich eventuell an die in der Empfehlung der Ausschüsse angegebene Menge von 0.1 % halten und eben diesen Wert als Höchstgrenze festzulegen. Damit lehnen sie sich nicht zu weit aus dem Fenster und es wird bei Verabschiedung der geänderten Verordnung auch (ohne das Zutun von Experten) kaum Widerstand geben.
Habe einen schönen, fetten Rechenfehler in meinen Artikel eingebaut, der dazu führte, dass ich die Beschränkung falsch eingeordnet hatte. Zum Glück ist es mir selbst (und sonst keinem anderen) aufgefallen… 😉
Aus diesem Grund muss ich aber Mein Résumé revidieren: 0.1% IST WENIG!
Der Rechenfehler beruhte darauf, das ich (selbst) kein Menthol verwende und noch immer (wenn ich für andere mische) von den 100 ml „zehre“, die ich mir Anno 2012 angerührt hatte. Ich hatte im Hinterkopf, dass ich in die 100 ml Ethanol 100 mg Mentholkristalle geschüttet hatte… böser und fataler Irrtum! Es waren nicht 100 mg, sondern 100 g (GRAMM) Mentholkristalle. Damit enthalten 0.1 ml dieses Aromas, das man in 10 ml Liquid gibt, um 1 % Aromenanteil zu bekommen auch 0.1 g Menthol. Und das sind dann auch 1 % Menthol!
Damit bleibt aus der Überschrift auch nur das „unerklärlich“ übrig… das „noch auszuhalten“ ist verschwunden (im Link lasse ich es stehen, weil es Hoffnung gibt).
Hoffnung gibt es deshalb, weil eine Beschränkung auf 0.1 % auf jeden Fall begründet werden müsste, um es durch den Bundesrat zu schaffen. Es liegt also wieder an uns, im Falle eines 0.1 % Vorschlags einzuhaken und darzulegen, dass es keine wissenschaftliche Begründung für diese Beschränkung gibt. Das Fallen des kompletten Mentholverbots gibt Grund zu der Hoffnung, dass sich auch hier nicht die pure Willkür ohne Sinn und Verstand durchsetzen wird.
0.1 % sind jedenfalls schwer zu begründen, schlicht nicht zu erklären… also quasi „unerklärlich“… 😉
Ach ja… es gibt auch noch einen Pferdefuß bei der Sache. Nachdem ja das totale Mentholverbot für Liquids erst für 2020 vorgesehen war, wird empfohlen, die Mengenbegrenzung bei Wegfall dieses Totalverbots jedoch deutlich zeitnäher umzusetzen. Das kann also die Liquidhersteller (und uns Dampfer) schon früher ereilen.
Trotzdem sehe ich das als Teilerfolg, selbst wenn es auch eine Teilentmündigung ohne haltbare Begründung ist.
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