AFAIK 15 – Mitteilung – Zulassung – Prüfung

Anlässlich des Falles „Verkaufsverbot eGO AIO Pro C“ lese ich an verschiedenen Stellen, dass das ja seltsam sei, schließlich sei dieses Gerät doch schon entsprechend „zugelassen“ worden.

„Zugelassen“ ist falsch… deshalb hier nochmal in Kürze:

Nach Art 20 2) Richtlinie 2014/40/EU, nach dem das beabsichtigte Inverkehrbringen eines neuen Produktes den zuständigen Behörden der Mitgliedstaaten das Produkt „gemeldet“ werden muss, ist dies in § 24 TabakerzV in nationales Recht umgesetzt worden.

Hier heißt es in Absatz 1

[su_note note_color=“#d4eef9″]Hersteller und Importeure von elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern sind verpflichtet, der zuständigen Behörde in einer nach Markennamen und Art der Erzeugnisse gegliederten Liste Folgendes mitzuteilen:

1. …[/su_note]

…und in Absatz 2

[su_note note_color=“#d4eef9″]Der Mitteilung ist eine Erklärung beizufügen, dass der Hersteller oder der Importeur

1. durch das Herstellungsverfahren die Gewähr für die Einhaltung der Anforderungen dieses Abschnitts übernimmt und
2. die volle Verantwortung für die Qualität und Sicherheit trägt, wenn die elektronische Zigarette oder der Nachfüllbehälter in den Verkehr gebracht und unter normalen oder vernünftigerweise vorhersehbaren Bedingungen benutzt wird.[/su_note]

…in Absatz 3 schließlich

[su_note note_color=“#d4eef9″]Die Mitteilung nach den Absätzen 1 und 2 muss in elektronischer Form sechs Monate vor dem Inverkehrbringen erfolgen. Für die Mitteilung und das dabei anzuwendende Verfahren gelten die Artikel 2, 4, 5 und 6 Absatz 1 in Verbindung mit dem Anhang des Durchführungsbeschlusses (EU) 2015/2183. …[/su_note]

Soll heißen: Hersteller und Importeure pflegen, wenn sie ein neues Produkt in den Verkehr bringen wollen bestimmte Daten (die sind in besagtem Durchführungsbeschluss festgelegt) und übermitteln eine Erklärung, dass das Produkt den gesetzlichen Bestimmungen entspricht und dass sie die volle Verantwortung für das Produkt übernehmen. Diese Daten (sechs Monate vor dem Verkaufsstart) werden in einer Datenbank erfasst… und das war es auch schon.

Es findet KEINE Prüfung des Produkts statt. Und es wird auch nicht überprüft, ob die übermittelten Daten denn den Tatsachen entsprechen. Es wird damit auch nichts in dem Sinne „zugelassen“, das damit bestätigt würde, das Produkt entspräche den gesetzlichen Vorgaben.

[su_note note_color=“#d4eef9″]Bitte beachten Sie, dass Hersteller/Importeure/Händler für die Einhaltung der rechtlichen Vorschriften selbst verantwortlich sind. Die Registrierung im EU-CEG-Portal beinhaltet an dieser Stelle keine Prüfung, es stellt lediglich eine Notifizierung/Anzeige der Produkte dar. So können EU-weit einheitlich Produktinformationen elektronisch an die zuständigen Behörden übermittelt werden. Eine Überprüfung der Einhaltung der rechtlichen Vorgaben erfolgt stichprobenartig im Rahmen der Überwachungstätigkeit der Länder.
Quelle: BVL: Mitteilungspflicht bei Tabakerzeugnissen, elektronische Zigaretten sowie Nachfüllbehälter[/su_note]

Irgendwann mal kann es sein, dass das eine oder andere Produkt im Rahmen einer Stichprobe tatsächlich überprüft wird. Aber das passiert nicht automatisch mit jedem Produkt und auch nicht unbedingt vor der Markteinführung.

Es handelt sich also nicht um eine „Zulassungsverfahren“, das eine Konformitäts- oder Sicherheitsprüfung beinhaltet… die wollen nur informiert werden, dass ein bestimmtes Produkt mit bestimmten Eigenschaften und Daten in den Handel gelangen soll.

So ist das nun auch mit der eGO AIO Pro C geschehen. Die durfte erstmal verkauft werden. Und dass sie nun angeblich nicht kindersicher ist, wäre vielleicht niemals aufgefallen, wenn dieses Produkt eben nicht aus dem Stichprobentopf herausgepickt worden wäre. Es ist nur in die Überprüfung gekommen, weil eine entsprechende Anzeige bei der zuständigen Marktüberwachungsbehörde gemacht wurde.

Ob die Überprüfung durch das Institut nun tatsächlich den Vorgaben des Gesetzes entspricht, ist zweifelhaft und wird gerichtlich geklärt werden.

Starker Tobak ist allerdings – aber das wissen wir ja nun schon lange – das Abwälzen der Verantwortung an Hersteller bzw. Importeure. Diese sind verantwortlich für die Einhaltung der Rahmenbedingungen… die aber noch gar nicht festgelegt sind. Damit stehen sie voll im Risiko, dass das Produkt durch irgendwelche Hackfleischprüfer als zu leicht aufschraubbar (oder sonstewas) angesehen wird… und dann haben sie das Lager voll, Kohle dafür gelassen und dürfen es nicht mehr verkaufen.

3 thoughts on “AFAIK 15 – Mitteilung – Zulassung – Prüfung

  1. Meine Glaskugel, die ich heute befragt habe, sagte folgendes: es gibt mehrere vorstellbare Szenarien, die nun folgen, doch alle werden in letzter Konsequenz dazu führen, dass die Politik von einem Gericht dazu aufgefordert wird, klare Regeln zu schaffen, so dass eine kommende TPD3 die Fehler der TPD2 korrigiert. Das kann eine faktische Abschaffung der bisherigen irreführenden Bestimmungen bedeuten oder die neuen Regeln werden mit genügend Spielraum versehen, wodurch das Gesicht der Politik gewahrt bliebe („wir haben mit der TPD3 einen noch besseren Verbraucherschutz geschaffen“), denn eine Streichung der TPD wäre ein Zugeständnis eigenen Unvermögens, was Politiker nicht können. In jedem Fall aber führen die Szenarien am Ende zu einem positiven Ergebnis fürs E-Dampfen, da ein generelles Verkaufsverbot bestehender Technik nicht durchsetzbar ist und das auch, außer von den Fanatikern, niemand möchte.

    1. Also meine Glaskugel kommt zu einem ähnlichen Endergebnis… aber der Weg ist anders. 😉

      Ich denke, das „Gutachten“ wird schlicht vor Gericht keinen Bestand haben. Eine Buchte für Lebensmittelsicherheit kann nicht mal einfach aus dem Handgelenk eine „Kinderunsicherheit“ bescheinigen. Die Prüfungsvefahren zur Kindersicherheit anhand vergleichbarer anderer Normen sind genau festgelegt. Da werden sehr viele Prüfobjekte von echten Kindern befuddelt (ohne dass was giftiges drin ist)… es wird also eine richtige Versuchsreihe durchgeführt. Das hat ja nun wphl nicht stattgefunden.

      Das wird aber die bestehende Rechtsunsicherheit nicht beseitigen… nein, es braucht entsprechende Normen. Und die sind bereits seit 2015 in der Mache. Tatsache… kein Witz… daran wird echt schon so lange gearbeitet. Dass das so lange dauert, ist übrigens absolut normal und im Rahmen. Was letztlich dabei rauskommt, werden wir sehen.

      da ein generelles Verkaufsverbot bestehender Technik nicht durchsetzbar ist

      Uiii… wenn Du Dich da mal nicht täuschst. Die Kindersicherheit von Feuerzeugen ist z. B. geregelt woprden… und die wurde knallhart durchgesetzt. Da sind (je nach Personallage und Motivation und je nach Bundesland) die Überwachungsbehörden durchs Land gerannt und haben alles aus dem Verkehr gezogen, was sich zu einfach zünden ließ. Also die können (und wollen) schon, wenn sie entsprechende Vorgaben haben.

      1. ^^ das das Feuerzeug Kindersicher ist hilft dem Kind das eine oder mehrere Zigaretten gefuttert hat nicht wirklich. Und die TPD 2 hilft nur Big Pharma ( die da sicherlich ne Menge Kohle für gelassen haben ) und in Teilen der Tabakindustrie, die davon profitieren, daß das Dampfen wesentlich unrentabler ( 10 ml Flaschen ) und komplizierter geworden ist und viele kleinen Anbieter vom Markt verdrängt.
        Leider sagt meine Glaskugel das sich daran in absehbarer Zeit nichts ändern wird, die einzige Chance die wir haben ist, daß sich die Damper im großen Stil daran machen, dieses Direktive europaweit zu kippen ( müßten aber schon wirklich an die 50 Mio Demonstranten sein, damit man wahr genommen wird. )
        Meine einzige letzte Hoffnung ist allerdings der Gerxit ( German Exit ) und die Übernahme der deutschen Regierung durch DENKENDE, NICHT KÄUFLICHE Menschen – ich gestehe, extrem unwahrscheinlich und natürlich hätte das sehr sehr viele gravierende Nachteile.
        Ich vermute vielmehr, daß das Dampfen eine „Kurzzeiterscheinung“ werden wird, was mal 10-20 Jahre existent war und in naher Zukunft derart geregelt werden wird, daß kein Gerät mehr verkauft werden kann, weil es den Anforderungen nicht entspricht. Kurz darauf werden dann Step by Step alle Aromastoffe verboten außer vielleicht so etwas wie: „Aroma einer sich übergebenden Katze“, oder „Kadmium-Blei-Aroma“ ( weiß jeder das es giftig ist ) und die Abgabemengen werden darauf beschränkt, daß der Laden nicht mehr als ein 10ml Liquid pro Tag pro Käufer verkaufen darf… Wir alle dampfen was wir noch haben und irgendwann haben wir keine Aromen und Basen mehr und fangen wieder an zu rauchen: Ziel erreicht, WEIL
        1.) ein Raucher kostet im Schnitt weniger Gesundheitskosten als ein Nichtraucher. Er erleidet zwar sehr früh einer wahrscheinlichen Krebserkrankung die sehr hohe Kosten verursacht, der Nichtraucher schluckt aber die letzten 20 Jahre seines Lebens im Schnitt 7-12 Medikamente am Tag ( emmense Kosten )
        2.) ein Raucher bringt dem Staat einiges an Tabaksteuer, während der Dampfer nur Mehrwertssteuer über läßt ( die der Raucher ja auch bringt )
        3.) Man hat immer einen Sündenbock zur Hand, wenn es mal wieder neue Alterserkrankungen geben sollte ( jaja die Raucher trifft es als erstes )
        4.) Man kann die Raucher auch schön für den Klimawandel mitverantwortlich machen, geht bei einem Dampfer auch nicht

        Also Schluß mit der Dampferei! Seit brave Bürger und unterstützt Euer Land durch massenhaft Tabaksteuer und habt den Anstand mit 50 nach einer lange ignorierten Krebserkrankung die dann nicht mehr operierbar ist nach 2 Wochen Morphium-Tropf das zeitliche zu segnen. Damit macht ihr dann auch gleich viel mehr Platz für noch kommende Flüchtlingswellen aus irgendwelchen Glaubenskriegen ( die aber bitte dann auch alle rauchen! ).
        Das und nichts anderes nennt man eine christliche Regierung ( in gutem alten Brauch der älteren Kirchen, egal welchen. Angst schüren, Schrecken sähen und abkassieren )

        In dies Sinne und entschuldigt meine bösen Anspielungen

        Dirk

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