…und mit dem Knüppel draufhauen: TRIFFT IMMER DEN RICHTIGEN!
Das ging mir so durch den Kopf, nachdem ich mir einen Teil der Stellungnahmen zum TabStMoG durchgelesen habe.
Dass von den Fanatikern des ABNR unter Führung von „Monika“ nur Dreck kommen konnte, war nicht überraschend:
Das Liquid von elektronischen Zigaretten sollte ebenfalls in 5 jährlichen Schritten mittels einer der Tabaksteuer entsprechenden, neu zu schaffenden Verbrauchssteuer auf Liquids mit je 20 Cent je ml Liquid und damit insgesamt 1 Euro besteuert werden. Das Liquidäquivalent einer Tabakzigarette, welches etwa 0,33 ml ausmacht, würde damit bei mindestens 32 Cent zuzüglich anteiliger Herstellungskosten liegen. Entsprechend würde ein Päckchen mit 20 Tabakzigaretten mit mindestens 6,40 Euro besteuert werden.
Quelle: ABNR-Stellungnahme zur Besteuerung von Tabakprodukten, E-Zigaretten und Tabakerhitzern (Februar 2021)
Sie fordern eine Liquidsteuer von letztlich einem Euro pro Milliliter… damit wären auf ein 10-ml-Pülleken also 10 Euro Steuern fällig. Damit würden Liquids und Shots im Endeffekt auf um die 20 Euro pro Fläschlein kommen. Hut ab… geht noch besser, als es der Entwurf schon vorsieht. Das würde für mich als RDLer bei 2 mg/ml und einem täglichen Verbrauch von ca. 20 ml tägliche Kosten von 40 Euro bedeuten (wenn ich nicht vorgesorgt hätte und nicht selbst mischen würde). Für die Kohle könnte ich täglich auch sechs Schachteln Kippen reinziehen…
Vom dkfz. kam auch nichts, was mich wirklich überrascht hätte. In der Vergangenheit war die Szene ja immer mal der Meinung, beim Institut habe ein Umdenken stattgefunden und die seien nun doch einsichtig und auf „unserer Seite“. Ich habe oft genug davor gewarnt, dass dem „Verein“ nicht zu trauen ist und dass sie noch immer strikt auf ANTZ-Kurs sind. Ihre Stellungnahme zeigt, dass ich Recht behalten habe:
Der Referentenentwurf sieht lediglich für nikotinhaltige E-Zigaretten eine neue Besteuerung vor; nikotinfreie E-Zigaretten bleiben weiterhin ohne spezifische Steuer. Zudem sollen E-Zigaretten nach Nikotingehalt besteuert werden. Außerdem werden keine weiteren Bestandteile von E-Zigaretten besteuert. All dies steht dem Ziel der Steuererhöhungen, nämlich die öffentliche Gesundheit zu schützen, entgegen.
…
Gleiche Besteuerung von nikotinhaltigen und nikotinfreien E-Zigaretten
…
Auch nikotinfreie E-Zigaretten werden als Ersatz für Tabakzigaretten verwendet. Ebenso tragen nikotinfreie E-Zigaretten zur aktuellen Marktentwicklung bei.
…
Aus demselben Grund – dem Ziel, die öffentliche Gesundheit zu schützen – sollten nikotinhaltige und nikotinfreie E-Zigaretten auch im TabStMoG gleich behandelt werden.
…
Besteuerung aller Liquids unabhängig vom NikotingehaltDie Weltbank empfiehlt eine Besteuerung aller Liquids für E-Zigaretten unabhängig vom Nikotingehalt, auch nikotinfreie.
…
Besteuerung der Geräte notwendigDie Weltbank empfiehlt zudem eine zusätzliche Besteuerung der Geräte, da dies einen abschreckenden Effekt auf Jugendliche hätte, die Produkte zu verwenden. Die Steuer auf die Geräte sollte in Abhängigkeit vom Produktpreis gestaffelt sein, um insbesondere die für Jugendliche attraktiven Einwegprodukte vergleichsweise stark zu verteuern. Daneben sprechen ökologische Motive für eine Besteuerung der Geräte.
Quelle: Stellungnahme des Deutschen Krebsforschungszentrums zum Referentenentwurf TabStMoG
Na also… Steuern auf nikotinhaltige Flüssigkeiten (Liquids und Shots), auf nikotinfreie Flüssigkeiten (Aromen, Basen, Shake-and-Vape-and-Rock’n’roll) und auf alle Geräte. Der Rundumschlag.
PD Dr. Tobias Effertz hat dem ABNR quasi die Vorlage geliefert:
Ebenfalls sinnvoll ist es, eine Besteuerung von in E-Zigaretten genutzten Liquids einzuführen.
Der Dual-Use wird in mehreren übereinstimmenden Befunden als deutlich gesundheitsschädlicher eingestuft, als ausschließlicher Konsum eines Suchtgutes. Daher ist es aus Sicht des Gesundheitsschutzes richtig, beide Produkte zu besteuern, da eine Besteuerung des kombinierten Konsums nicht praktikabel durchgeführt werden kann.
…Gleichzeitig wird lediglich Nikotin als Bezugspunkt für die Besteuerung festgelegt. Zwar ist Nikotin sowohl suchterzeugend wie auch krankheitsverursachend, Liquid ohne Nikotin ist aber zumindest ebenfalls gesundheitsschädlich. Damit wäre es sinnvoll nikotinfreie Liquids ebenfalls zu besteuern, da auch bei regulären Zigaretten die Steuerbemessung nicht nach dem Nikotingehalt erfolgt, sondern nach der in Verkehr gebrachten, gekauften und damit schließlich auch gerauchten Menge an Zigaretten.
…Würde man so verfahren und die täglich gerauchte Menge Zigaretten (=15 Stück) mit der durchschnittlich täglich verdampften Liquidmenge (=5 ml unabhängig vom Nikotingehalt) gleichsetzen, ergäbe sich daraus eine Besteuerung eines Zigarettenäquivalentes von 0,33 ml Liquid mit 32 Cent und 10 ml Liquid mit 9,60 € besteuern, welche dem die Gesundheitskosten internalisierenden Tabaksteuerbetrages auf Zigaretten entspricht.
Quelle: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen – PD Dr. Tobias Effertz
Die vorgesehene Besteuerung mit 4 Cent pro mg Nikotin im Liquid würde zu einer steuerlichen Belastung von 8 € je 10 ml Liquid mit 20 mg/ml Nikotin führen. Zumindest für Produkte mit hoher Nikotinkonzentration wäre damit die aus Sicht des Gesundheitsschutzes wünschenswerte Besteuerung annähernd erreicht.
Na ja… und nun die Stellungnahme des BVTE… einem Händlerverband, der eigentlich auch die Interessen der E-Dampf-Branche vertreten soll und bei dem auch entsprechende Händler und Hersteller Mitglieder sind. Von denen hätte ich erwartet, dass sie sich konsequent gegen eine Besteuerung von Liquids aussprechen, weil es schlicht keinen nachvollziehbaren und vernünftigen Grund für eine Steuer zusätzlich zur ohnehin erhobenen Mehrwertsteuer gibt:
Besteuerung von Liquids nicht nach Nikotingewicht
Quelle: Stellungnahme BVTE
…
Die EU-Studie der Kommission zur Überarbeitung der Tabaksteuerrichtlinie empfiehlt ausdrücklich, moderate Sätze lediglich auf die Flüssigkeitsmenge zu erheben. Dies wird als eine praktikable Lösung angesehen, da die Richtigkeit der Angabe der Volumenmenge am einfachsten von Zoll und Marktüberwachungsbehörden zu kontrollieren ist.
…
Die von uns vorgeschlagenen jährlichen Steuerschritte stellen sich demnach wie
folgt dar:
1.1.2026: 0,10 € pro ml
Sie phantasieren von einer volumenabhängigen Besteuerung, die nach ihrem „Vorschlag“ noch recht moderat ausfallen würde. Aber WIESO überhaupt eine Besteuerung vorschlagen? Will mir nicht in den Kopf. Ok… das Bündnis ist eigentlich ein Big-T-Bündnis… klar, dass die der Konkurrenz im eigenen Haus auch eine Steuer aufbürden vollen. Verstehe ich also doch irgendwie. WAS ich aber nicht verstehe: Aus welchem hirnverbrannten Grund sind Liquid-Hersteller und -Händler in SOLCH EINEM Verband?
Aber auch der VdeH lehnt eine Steuer nicht rigoros ab. Nö… sie „sehen es auch ein“, dass es eine Steuer geben soll, die letztlich dem Vorschlag des BVTE entspricht:
In jedem Fall sollte sie sich am Steuerniveau in anderen EU Ländern orientieren und statt auf den Nikotingehalt auf das Volumen abstellen. Angemessen wäre demnach beispielsweise eine Steuer in Höhe von 1,00 € pro 10 ml nikotinhaltiger Flüssigkeit zur Verwendung in E-Zigaretten.
Quelle: Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes – VdeH
Nochmal: Es gibt keinen nachvollziehbaren, vernünftigen Grund, Liquids überhaupt zusätzlich zur MwSt zu besteuern. Ein Händler- und Herstellerverband eben dieser Produkte sollte dem Rechnung tragen und eine Besteuerung grundsätzlich ablehnen und nicht eigene Vorschläge für eine Besteuerung machen. Das erwartet KEINER von ihnen… und sie werden deshalb auch nicht von der Politik „bevorzugt gehört“.
Tja… das BfTG, von dem ich ja absolut nix halte (aus Gründen) ist die einzige Organisation, die NICHT mit in den Sack sollte. Die lehnen die Steuerpläne, fantasievoll bzw. kreativ (aber nicht falsch) begründet ab. Punkt. Die kommen nicht mit irgendwelchen komischen eigenen Steuervorschlägen:
./.
Quelle: Stellungnahme zum Referentenentwurf des Bundesministeriums der Finanzen eines Gesetzes zur Modernisierung des Tabaksteuergesetzes – BfTG
Auch der BVRA, also der neu gegründete Konsumentenverband (das sind diejenigen, die angeblich EURE Interessen vertreten) hat eine Stellungnahme eingereicht:
Fiskalisch sinnvoller wäre aus unserer Sicht eine Besteuerung aller Geräte und Flüssigkeiten, also aller Verwandten Erzeugnisse i.S.d. Tabakerzeugnisgesetzes in moderater Höhe (z.B. 10%).
Quelle: Stellungnahme BVRA
Huuups… die machen auch einen Vorschlag für eine (fiskalisch) „sinnvolle“ Besteuerung. Und sind, was den Umfang der Produkte anbelangt, voll auf dkfz.-Linie. ALLE Flüssigkeiten und ALLE Geräte sollen besteuert werden… mit 10%. What the…??? Die Vertreter der Konsumenten schlagen eine Steuer vor? Auf alle Flüssigkeiten… also auch Aromen (sofern als Dampf-Aromen gehandelt) und neutrale Base? Und auf alle Geräte?
Auf einen Liter nikotinfreie Base für 12 Euro wären dann 1,20 € Steuern fällig… OHNE JEGLICHEN GRUND! Auf einen aktuellen SWVD für 150 Öcken entfielen 15 Euro zusätzliche Steuern… OHNE JEGLICHEN GRUND! Und wenn man sich mal einen richtig guten Akkuträger für 250 Euronen kauft, muss man 25 Öre zusätzlich für Steuern berappen… O H N E J E G L I C H E N G R U N D!
Wie scheiße im Kopp muss man denn sein, als Verband für Verbraucherinteressen solche Vorschläge zu machen? Wen wollen die damit erreichen? Wen wollen sie damit beeindrucken? Wollten sie die Politik erschrecken, indem sie sagen: „Schaut mal, wir geben Euch freiwillig unser Geld, auch wenn es dafür, außer Eurer Raffgier und fiskalischer Verzweiflung, keinen Grund gibt?“
Also MICH haben sie erschreckt… dafür gehören sie ganz oben in den Sack!
Nochmal: Es gibt (zumindest für uns Konsumenten, aber auch für E-Dampfkram-Hersteller und -Händler) absolut keinen Grund irgendeiner zusätzlichen Steuer auf irgendein Produkt zuzustimmen. E-Dampfen ist harmlos… so wie auch das Trinken von Orangensaft harmlos ist. Würde jemand ernsthaft auf die Idee kommen, O-Saft ins Tabaksteuergesetz aufzunehmen? Oder eine Steuer auf Trinkgläser (aus denen man ja O-Saft trinken kann) vorzuschlagen?
Und eine Steuer auf Geräte ins Tabaksteuergesetz aufzunehmen ist ja nun völlig hirnrissig. Das Liquid hat schon nix mit Tabak zu tun… aber nehmen wir mal an, es wäre noch halbwegs logisch, weil das Nikotin ja aus Tabak extrahiert wird… dann ginge nikotinfreies Liquid schon mal gar nicht. Und erst recht keine Dampfgeräte, denn die haben die gleichen Berührungspunkte zu Tabak, wie Büroklammern.
Nur weil man meint, wir kämen eh nicht an einer Steuer vorbei, ist es doch völlig widersinnig, selbst Vorschläge zu einer Besteuerung zu machen… außer einer NULL-Besteuerung. Stellt Euch doch mal aufrecht hin… gerader Rücken… Brust raus… und sagt: WIR LEHNEN EINE ZUSÄTZLICH BESTEUERUNG DIESER PRODUKTE AB! Selbst wenn dieser Forderung letztlich nicht entsprochen wird, schadet das doch nicht und mach klar, welchen Standpunkt Ihr vertretet.
Schreibe einen Kommentar