Der Wunsch als Vater des Gedanken

Der VdeH hat ein Statement (archive.org) zum Informationsschreiben des Zolls bezüglich des „modernisierten“ Steuergesetzes veröffentlicht. Zwar nur auf Facebook (und damit etwas versteckt und bald in der Versenkung verschwunden), statt dauerhaft auf der eigenen Webpräsenz, aber das Statement wird diskutiert. Vor allem auch unter den Konsumenten.

Von mir ein paar Anmerkungen dazu:

Besonnenheit… woher kommt mir der Begriff nur so bekannt vor? Hmmm… ach ja unsere Rauten-Mutti hatte den ausgiebig benutzt… immer dann, wenn die Kacke so richtig am dampfen war, meinte sie, Besonnenheit tut not… und dann ist es doch genauso schlimm gekommen, wie von den „Unbesonnenen“ befürchtet. Die Vokabel ist echt verbrannt… 😉 😀

Für vermessen halte ich die Behauptung, das Tabaksteuermodernisierungsgesetz sei „fehlerhaft“. Konkrete rechtliche Fehler werden dann aber zunächst nicht angegeben. Es wird philosophiert, dass die 19% Mehrwertsteuer für die Produkte zu hoch und — wie vom VdeH gefordert — 7% angemessener wären. Wie kommt man eigentlich auf eine solche Idee? In den Genuss des niedrigeren Mehrwertsteuersatzes kommen Nahrungsmittel (ohne Luxus- und Genussmittel), land- und forstwirtschaftliche Erzeugnisse, Tierfuttermittel, Bücher, Zeitungen, bestimmte Getränke und Dienstleistungen. Luxusartikel und Genussmittel fallen außerhalb des Dampfens nicht unter diese begünstigten Produktarten… so wie auch Tabak und Tabakprodukte nicht geringer besteuert werden. Wie kommt man nun auf die Idee, aus Dampf-Artikeln quasi so was wie „Grundnahrungsmittel“ zu machen? Ich komm echt nicht drauf.

Eine zusätzliche Steuer auf ein Produkt, das auch(! aber nicht ausschließlich) zur Tobacco Harm Reduction geeignet ist, aufgeschlagen wird, mag hirnrissig sein… aber einen Rechtsfehler kann da nur ein Träumer erkennen. Denn… der Ersatz von Tabak zum Nikotinkonsum ist der Ersatz eines Genussmittelkonsums durch einen anderen. Damit ist die Argumentation (Substitut) nachvollziehbar und auch die Idee, dies mit extra Steuern zu belegen. Allerdings hat der Gesetzgeber da nicht weiter als bis zur eigenen Nasenspitze gedacht. Die Chancen der THR durch das E-Dampfen würden sämtliche erträumten (mit Realität haben die Erwartungen des Finanzministeriums nix zu tun) locker wettmachen. Aber das ist egal… vom Grundprinzip spricht nichts gegen eine Besteuerung. Ist zwar blöd, ist aber leider so.

Die eigentlichen Kritikpunkte werden dann auch genannt: es fehle an einer steuerrechtlichen Produktklassifizierung und Unterscheidung.

Was fehlt denn an

Substitute für Tabakwaren im Sinne dieses Gesetzes sind andere Erzeugnisse als nach den Absätzen 2b und 8, die zum Konsum eines mittels eines Geräts erzeugten Aerosols oder Dampfes geeignet sind. Ausgenommen sind Erzeugnisse, die ausschließlich medizinischen Zwecken dienen und Arzneimittel im Sinne des Arzneimittelgesetzes sind.

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Weiterer Kritikpunkt: irgendwas mit Steuerentstehung.

Die Steuerentstehung ist jedoch in § 1b Satz 2 TabStModG über das Kaffeesteuergesetz festgelegt. In § 11 KaffeeStG wird die Steuerentstehung bei Kaffee eindeutig definiert… und entsprechend ist die Steuerentstehung bei Substituten analog anzunehmen. Jeder, der gewerblich mit Liquid und Liquidbestandteilen handelt, weiß genau, wann die Steuer entsteht… und er weiß, dass er die Genehmigung für ein Steuerlager braucht.

Eine Steuerentstehung ist allerdings nach § 20 Abs. 1 Nr. 5 („ wenn er in Privathaushalten zum Eigenverbrauch hergestellt wird“) steuerfrei. Somit entfällt die Steuerentstehung. Selbst wenn man diese Auslegung (zwei Juristen, drei Meinungen) als falsch ansieht, weil in § 1b TabStModG „Soweit nicht anders bestimmt, gelten die Vorschriften dieses Gesetzes für Tabakwaren sowie die dazu ergangenen Durchführungsbestimmungen auch für Substitute für Tabakwaren“ steht und dann auf § 30 TabStG verweist, dann würde eine analoge Anwendung nach Abs. 1 Nr. 3 bei „die aus versteuertem oder steuerfreiem Rauchtabak mit der Hand oder einem einfachen Gerät hergestellt sind, wenn sie nicht entgeltlich abgegeben werden sollen“ die Steuerbefreiung festgelegt. Es entsteht kein Steuerobjekt. Dabei ist es sogar unerheblich, ob es aus versteuerten oder steuerfreien Grundprodukten hergestellt wird. Und wenn man schreibt „Zeitpunkt der Steuerentstehung ist die Herstellung oder der Import“, dann entsteht bei Herstellung eines steuerfreien Produkts trotzdem keine Steuer… auch nicht für eventuell dafür genutzte steuerfreie Rohstoffe.

Aber es ist natürlich nachvollziehbar, das anders zu interpretieren, wenn der eigenen Klientel das Selbstmischen ein Dorn im Auge ist. Die Konsumenten sollen nicht selbst mischen… schon gar nicht mit Rohstoffen, die außerhalb des Dampfer-Marktes erworben wurden… nein, sie sollen schön nur die Produkte der Branche erwerben… oder sterben (buy or die). 😉 😀
Deshalb kann man verstehen, wenn ein Verband der Händler und Hersteller das Gesetz so interpretiert, dass die selbstmischenden Konsumenten verunsichert werden und Angst davor bekommen, nun zu Steuerstraftätern zu werden.

Dass dann auch noch das bei der Entstehung der TPD2 erfolgte „in die Parade Fahren“ des Händlerverbandes in die Versuche der Konsumenten und Konsumentenverbände Europas, die TPD2 unter Einbeziehung den E-Dampfens noch abzuwenden, erwähnt und gelobt wird, ist auch mit zeitlichem Abstand so ekelhaft, wie ursprünglich. Und auch die Wiederholung damaliger Lügengeschichten (ohne TPD2 würde der Dampfermarkt zerstört) macht diese nicht wahrer. (zur Erinnerung: Viel Feind, viel Ehr! Aber auf diese Ehre könnte ich gut verzichten! )

Aus dem Statement folgt nur eins: Zumindest für den einen (ich sehe das aber auch für den anderen) Händlerverband ist nur eines wichtig: Sicherung der eigenen Pfründe und Geld verdienen. Was sie dabei seit eh und je vergessen, ist, dass ihr Markt ohne die Konsumenten zusammenbricht. Es wäre angebracht, auch deren Interessen zumindest im Auge zu behalten, wenn man ein Zusammenbrechen des Dampfermarktes verhindern und die eigene Existenz sichern möchte.

Wer es wirklich möchte, kommt auch ohne Dampfprodukt-Händler aus… die aber kommen ohne Kunden nicht aus. 😉

3 Antworten zu „Der Wunsch als Vater des Gedanken“

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