„Deutschland dampffrei 2030 – wir schaffen das! Ganz einfach!“

Das ISSF der Frankfurt University of Applied Sciences führt am 2. Juni ein Online-Symposium mit dem Thema „Deutschland rauchfrei 2030 – wir schaffen das! Nur wie?“ durch, in dem es um alternative Strategien zur Eindämmung des Tabakkonsums geht.

Prima Veranstaltung und sicherlich auch sehr interessant.

Ich fürchte nur, dass das mit dem „rauchfrei 2030“ nicht klappen wird. Jedenfalls nicht durch THR-Alternativen wie das Dampfen. Denn während in dem Symposium über den Einsatz von Alternativen zum Tabakrauchen gesprochen wird, planen die politischen Entscheidungsträger ein ganz eigenes Programm:

„Deutschland dampffrei 2030 – wir schaffen das! Ganz einfach!“

Und wie wollen sie das schaffen?

Das ist doch ganz simpel: Sie führen eine horrende Steuer ein. Die wird dafür sorgen, dass der Konsum von Liquids und der Einzelzutat „Nikotinshots“ einbricht. Das sind die Produkte von denen der Handel lebt (Akkuträger oder Verdampfer kauft man ab und an mal, den Betriebsstoff regelmäßig). Der wird austrocknen. Und wenn ein Händler die Bude dicht macht, weil er keine Liquids mehr loswird (oder es sich für ihn nicht mehr rechnet, weil finanzieller und organisatorischer Aufwand für die Steuer-Angelegenheit zu groß werden), dann verschwinden für den Verbraucher auch die Quellen für „Hardware“.

Falls das dann noch nicht genügt, um das Dampfen in Deutschland endgültig auszumerzen (gibt ja noch Online-Handel für Hardware und einen neu entstehenden Schwarzmarkt für den „Stoff“), dann hat die EU für sie noch ein paar Patronen im Magazin.

Nachzulesen im Bericht der Kommission an das Europäische Parlament, den Rat, den Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschuss und den Ausschuss der Regionen über die Anwendung der Richtlinie 2014/40/EU über die Herstellung, die Aufmachung und den Verkauf von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen.

Für den schäbigen Rest, der nach dem Steuer-Impact noch bleibt, gibt es interessante Gedanken (zumal es ja auch noch Länder gibt, in denen keine Horror-Steuern erhoben werden).

Da wäre z.B. die Idee des Verbotes des Versandhandels:

6.1. Schlussfolgerungen zum grenzüberschreitenden Verkauf im Fernabsatz

Angesichts der bestehenden Unterschiede zwischen den Mitgliedstaaten und der Bedenken hinsichtlich des grenzüberschreitenden Verkaufs im Fernabsatz nicht konformer Produkte besteht Raum für eine Weiterentwicklung der derzeitigen Regelung oder – alternativ dazu – ein Verbot des grenzüberschreitenden Fernabsatzes von Tabakerzeugnissen und verwandten Erzeugnissen, wie es in vielen Mitgliedstaaten bereits besteht.

Hätte den Vorteil, dass sich die Steuern nicht mehr legal umgehen ließen, indem man was aus dem steuerfreien Ausland bestellt.

Ein weiterer Ansatz wäre das Verbot von Aromen in Liquids.

8. Elektronische Zigaretten und Nachfüllbehälter (Artikel 20)


Seitens der Industrie werden elektronische Zigaretten als Produkte mit geringerem Risiko dargestellt und es wird behauptet, dass sie Rauchern dabei helfen, das Rauchen aufzugeben. Jedoch sind sie unter jungen Menschen auf besorgniserregende Weise zunehmend populär. Es gibt deutliche Belege dafür, dass Aromen in elektronischen Flüssigkeiten für Jugendliche und Erwachsene attraktiv sind. Vor allem junge Menschen verwenden ungewöhnliche Aromen wie die von Süßigkeiten und Früchten. Durch diese Aromen werden junge Menschen stark beeinflusst, da die Wahrnehmung der Schädlichkeit verringert und der Wunsch, das Produkt zu probieren, verstärkt wird. Die Mitgliedstaaten verbieten zunehmend Aromen für elektronische Zigaretten.


Insgesamt gibt es moderate Hinweise darauf, dass elektronische Zigaretten bei jungen Menschen den Einstieg zum Rauchen öffnen, und starke Hinweise darauf, dass Aromen signifikant zur Attraktivität der Verwendung elektronischer Zigaretten und zum Einstieg beitragen. Dagegen gibt es nur wenige Hinweise, die die Wirksamkeit von elektronischen Zigaretten bei dem Versuch, das Rauchen einzustellen, untermauern, während die Hinweise auf eine Verringerung des Rauchens als schwach bis moderat eingeschätzt werden.

Na also… Dampfen hilft nicht, das Rauchen aufzugeben… Aromen aber verführen die Jugend. Und wenn schon so viele Einzelstaaten Aromen verbieten, wäre das doch eine prima Idee für eine TPD3.

Was dann noch vom Dampfen übrig ist, kann man dann — für die finale tödliche Umarmung — einfach als ja doch probates Therapeutikum zur Raucherentwöhnung anerkennen und in die Hände der Pharmaindustrie legen…

Dass das Dampfen in erster Linie ein Genussmittel ist, ist eh längst vergessen.

Der SCHEER-Report liefert für alles die Begründungen.

8.1. Schlussfolgerungen zu elektronischen Zigaretten und Nachfüllbehältern

Elektronische Zigaretten enthalten Nikotin – einen toxischen Stoff. Die Kommission wird ihre Risikomanagemententscheidungen in Bezug auf elektronische Zigaretten auf das wissenschaftliche Gutachten des SCHEER stützen. In dem Gutachten des SCHEER wurden die gesundheitlichen Folgen von elektronischen Zigaretten und ihre wichtige Rolle beim Einstieg ins Rauchen hervorgehoben. Das Gutachten untermauert den bislang verfolgten umsichtigen Ansatz und die Anwendung des Vorsorgeprinzips.

Es sollte jedoch geprüft werden, ob einige Bestimmungen weiterentwickelt oder präzisiert werden könnten, wie beispielsweise zur Tankgröße oder zu Kennzeichnungsanforderungen; Verwendung von Aromen; Verwendung nikotinfreier Flüssigkeiten und Werbevorschriften.

Soweit elektronische Zigaretten Rauchentwöhnungshilfen sind, sollte ihre Regulierung den Arzneimittelvorschriften folgen.

Also „dampffreies Deutschland“ bis 2030… das ist locker zu schaffen!

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