Eingriff in den privaten Bereich

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In der Presse wird aufgrund einer Meldung des RND (das Hof-Redaktionsnetzwerk der SPD) von neuen Nichtraucherschutzplänen der Heulboje Lauterbach berichtet:

Gefahr durch Passivrauch – Schutz von Kindern und Schwangeren: Lauterbach will das Rauchen im Auto verbieten

(arch)

Grundsätzlich liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Nichtraucherschutz bei den Bundesländern. Deshalb gibt es auch kein einheitliches Nichtraucherschutzgesetz für ganz Deutschland, welches sämtliche möglichen Bereiche abdeckt. Es gibt aber das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG), welches die Bereiche regelt, bei denen die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt: Einrichtungen des Bundes, öffentliche Verkehrsmittel, Bahnhöfe des öffentlichen Personenverkehrs.

Weitere Gesetzgebungskompetenz für den Bund in Hinsicht auf den Nichtraucherschutz besteht beim Jugendschutz und Arbeitsschutz.

Nun plant Lauterbach, das Rauchen auch im Privat-Pkw zu verbieten, sofern Schwangere und Kinder mitfahren.

Wenn man von der Gefährdung durch Passivrauchen ausgeht, dann erscheint das durchaus sinnvoll. Die Frage ist nur, ist das ein Bereich, in den der Gesetzgeber eingreifen darf? Formell vielleicht (wobei in den letzten Jahren gerne mal Gesetze erlassen wurden, die nachträglich durch die Rechtsprechung wieder einkassiert wurden, weil sie formelle Fehler, Rechtsfehler, aber auch Kompetenzfehler enthielten)… es stellt sich aber die Frage, wie es mit der moralischen Kompetenz aussieht. Das eigenen Fahrzeug ist, ähnlich wie die eigenen Wohnung ein sehr persönlicher und privater Bereich, selbst wenn es auf öffentlichen Bereichen bewegt wird. Ich kann in meinem Auto grundsätzlich erstmal machen, was ich will… saufen, rauchen, vögeln, in der Nase bohren, mit dem Smartphone telefonieren oder spielen…

Das ist mein Privatbereich. Solange ich damit nicht die Rechte Dritter tangiere, ist nahezu alles erlaubt. Das ändert sich erst in dem Moment, wo ich mich mit dem Fahrzeug in der Öffentlichkeit in Bewegung setze (oder beim Vögeln, wenn ich dem Nachbarn unbehinderten Blick durch die Scheiben ermögliche…da sind dann Dritte betroffen, die sich „belästigt“ fühlen könnten, weil sie nicht wegschauen können). Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sind etliche Dinge nicht mehr erlaubt, weil durch sie eine Gefährdung unbeteiligter Dritter ausgeht.

Nun könnte man argumentieren, man würde ja Dritte durch das Rauchen gefährden… also Schwangere und Kinder, sofern sie im Auto mitfahren. Ja, ok… es geht aber nicht um ein öffentliches Verkehrsmittel. Insgesamt ist das eher eine Frage des Anstands und der Rücksichtnahme. Wer von selbst nicht auf die Idee kommt, dass es vielleicht nicht so gesund ist, das Auto komplett vollzuräuchern, wenn Schwangere oder Kinder (eigentlich auch nicht schwangere Erwachsene) mit im Auto sitzen, dann liegen wohl eher charakterliche Defizite beim rauchenden Mitfahrer vor. Das wäre dann aber eine Angelegenheit, die man privat miteinander verhandeln müsste, weil es im Privatbereich stattfindet. Es gibt sicherlich Arschlöcher, denen es egal ist, wenn sie trotz Mitfahrern das Auto in eine Räucherkammer verwandeln. Da ist dann die Frage, ob man als Nichtraucher da mitfahren möchte oder muss. Aber auch das sind Konflikte, die eher im privaten Bereich angesiedelt sind.

Egal… ich halte es für übergriffig, wenn der Staat in den persönlichen Lebensbereich hineinfuhrwerken will… aber nehmen wir es mal so hin.

Liest man den Artikel weiter, dann muss man allerdings feststellen, dass das Verbot auch für den Konsum von Cannabis, Tabaktoastern UND Pfrunzeln gelten soll.

Bei Cannabiskunsum durch Rauchen kann ich das noch verstehen. Da ist der Unterschied zum Tabakrauchen, was die „Luftbelastung“ anbelangt, eher gering. Bei Tabaktoastern wird die Sache aber schon albern. Auch wenn im Aerosol mehr Schadstoffe enthalten sind, ist eine Fremdgefährdung eher unwahrscheinlich. Zumal auch bei den Dingern der NebenstromDAMPF (ist ja kein Rauch) fehlt. Und beim Dampfen ist die Idee mal so völlig daneben. Es gibt inzwischen wirklich viele Studien, die belegen, dass es kein „Passiv-Dampfen“ gibt und die Belastung der Raumluft durch das Dampfen zu vernachlässigen ist. Um Kinder und Schwangere zu schützen, müsste man denen den Aufenthalt in einer Stadt verbieten, denn da ist die Luftbelastung um Klassen größer als in einer Umgebung, in der gedampft wird.

Zu der Übergriffigkeit, in den privaten Bereich hineinzuregeln, kommt hier dann noch die willkürliche und jeglicher Evidenz entbehrende Gleichsetzung des Dampfens mit dem Tabakrauchen.

Kommt das so durch, dann prägt das auch wieder das Bild des Dampfens in der öffentlichen Wahrnehmung: „Wenn die das Dampfen im Auto verbieten, dann muss es wohl genauso gefährlich sein, wie das Rauchen.“

Ist die Meinung erstmal nachhaltig gegen das Dampfen geprägt, ist es auch wesentlich leichter, weitere, einschneidende Einschränkungen gegen Pfrunzeln zu erlassen.

11 Antworten zu „Eingriff in den privaten Bereich“

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