Eingriff in den privaten Bereich
In der Presse wird aufgrund einer Meldung des RND (das Hof-Redaktionsnetzwerk der SPD) von neuen Nichtraucherschutzplänen der Heulboje Lauterbach berichtet:
(arch)
Grundsätzlich liegt die Gesetzgebungskompetenz für den Nichtraucherschutz bei den Bundesländern. Deshalb gibt es auch kein einheitliches Nichtraucherschutzgesetz für ganz Deutschland, welches sämtliche möglichen Bereiche abdeckt. Es gibt aber das Bundesnichtraucherschutzgesetz (BNichtrSchG), welches die Bereiche regelt, bei denen die Gesetzgebungskompetenz beim Bund liegt: Einrichtungen des Bundes, öffentliche Verkehrsmittel, Bahnhöfe des öffentlichen Personenverkehrs.
Weitere Gesetzgebungskompetenz für den Bund in Hinsicht auf den Nichtraucherschutz besteht beim Jugendschutz und Arbeitsschutz.
Nun plant Lauterbach, das Rauchen auch im Privat-Pkw zu verbieten, sofern Schwangere und Kinder mitfahren.
Wenn man von der Gefährdung durch Passivrauchen ausgeht, dann erscheint das durchaus sinnvoll. Die Frage ist nur, ist das ein Bereich, in den der Gesetzgeber eingreifen darf? Formell vielleicht (wobei in den letzten Jahren gerne mal Gesetze erlassen wurden, die nachträglich durch die Rechtsprechung wieder einkassiert wurden, weil sie formelle Fehler, Rechtsfehler, aber auch Kompetenzfehler enthielten)… es stellt sich aber die Frage, wie es mit der moralischen Kompetenz aussieht. Das eigenen Fahrzeug ist, ähnlich wie die eigenen Wohnung ein sehr persönlicher und privater Bereich, selbst wenn es auf öffentlichen Bereichen bewegt wird. Ich kann in meinem Auto grundsätzlich erstmal machen, was ich will… saufen, rauchen, vögeln, in der Nase bohren, mit dem Smartphone telefonieren oder spielen…
Das ist mein Privatbereich. Solange ich damit nicht die Rechte Dritter tangiere, ist nahezu alles erlaubt. Das ändert sich erst in dem Moment, wo ich mich mit dem Fahrzeug in der Öffentlichkeit in Bewegung setze (oder beim Vögeln, wenn ich dem Nachbarn unbehinderten Blick durch die Scheiben ermögliche…da sind dann Dritte betroffen, die sich „belästigt“ fühlen könnten, weil sie nicht wegschauen können). Bei der Teilnahme am Straßenverkehr sind etliche Dinge nicht mehr erlaubt, weil durch sie eine Gefährdung unbeteiligter Dritter ausgeht.
Nun könnte man argumentieren, man würde ja Dritte durch das Rauchen gefährden… also Schwangere und Kinder, sofern sie im Auto mitfahren. Ja, ok… es geht aber nicht um ein öffentliches Verkehrsmittel. Insgesamt ist das eher eine Frage des Anstands und der Rücksichtnahme. Wer von selbst nicht auf die Idee kommt, dass es vielleicht nicht so gesund ist, das Auto komplett vollzuräuchern, wenn Schwangere oder Kinder (eigentlich auch nicht schwangere Erwachsene) mit im Auto sitzen, dann liegen wohl eher charakterliche Defizite beim rauchenden Mitfahrer vor. Das wäre dann aber eine Angelegenheit, die man privat miteinander verhandeln müsste, weil es im Privatbereich stattfindet. Es gibt sicherlich Arschlöcher, denen es egal ist, wenn sie trotz Mitfahrern das Auto in eine Räucherkammer verwandeln. Da ist dann die Frage, ob man als Nichtraucher da mitfahren möchte oder muss. Aber auch das sind Konflikte, die eher im privaten Bereich angesiedelt sind.
Egal… ich halte es für übergriffig, wenn der Staat in den persönlichen Lebensbereich hineinfuhrwerken will… aber nehmen wir es mal so hin.
Liest man den Artikel weiter, dann muss man allerdings feststellen, dass das Verbot auch für den Konsum von Cannabis, Tabaktoastern UND Pfrunzeln gelten soll.
Bei Cannabiskunsum durch Rauchen kann ich das noch verstehen. Da ist der Unterschied zum Tabakrauchen, was die „Luftbelastung“ anbelangt, eher gering. Bei Tabaktoastern wird die Sache aber schon albern. Auch wenn im Aerosol mehr Schadstoffe enthalten sind, ist eine Fremdgefährdung eher unwahrscheinlich. Zumal auch bei den Dingern der NebenstromDAMPF (ist ja kein Rauch) fehlt. Und beim Dampfen ist die Idee mal so völlig daneben. Es gibt inzwischen wirklich viele Studien, die belegen, dass es kein „Passiv-Dampfen“ gibt und die Belastung der Raumluft durch das Dampfen zu vernachlässigen ist. Um Kinder und Schwangere zu schützen, müsste man denen den Aufenthalt in einer Stadt verbieten, denn da ist die Luftbelastung um Klassen größer als in einer Umgebung, in der gedampft wird.
Zu der Übergriffigkeit, in den privaten Bereich hineinzuregeln, kommt hier dann noch die willkürliche und jeglicher Evidenz entbehrende Gleichsetzung des Dampfens mit dem Tabakrauchen.
Kommt das so durch, dann prägt das auch wieder das Bild des Dampfens in der öffentlichen Wahrnehmung: „Wenn die das Dampfen im Auto verbieten, dann muss es wohl genauso gefährlich sein, wie das Rauchen.“
Ist die Meinung erstmal nachhaltig gegen das Dampfen geprägt, ist es auch wesentlich leichter, weitere, einschneidende Einschränkungen gegen Pfrunzeln zu erlassen.
Irgendwas ist da böse verquirlt in den Gedanken des Herrn L.
Wenn ich den Text der RND richtig verstanden habe, ist Rauchen, Dampfen oder Kiffen NUR verboten, wenn Schwangere und / oder Kind-er mit im Auto sitzen. Soweit zur Not verständlich, wenn man Herrn L. unterstellt, dass er annimmt, Polizisten hätten dieselben intellektuellen Probleme, die seinerzeit den Mitarbeitern der ÖBB unterstellt wurden. (Rauch und Dampf unterscheiden)
Nur heißt das im Umkehrschluss, dass ich im, auch fahrendem, Auto Rauchen, Dampfen oder Kiffen darf, wenn ich allein oder nur mit erwachsenen nicht schwangeren Personen im Auto sitze.
Also was tut man, wenn man wie Herr L. denkt: Man raucht eine fette Tüte und jagt damit über die Autobahn, maximal stoned …
Im Endeffekt läuft es doch auf ein neues Denunziantenum-Förderungs-Gesetz hinaus. Überwachbar ist das doch nicht. Bin ja vor sehr vielen Jahren selbst Funkwagen gefahren. Woran soll der Schampl denn erkennen, dass die Frau in dem Auto wo geraucht (oder gedampft) wird, schwanger ist? Das geht doch höchstens in der „Endphase“, wenn sie ne deutlich sichtbare Kugel vor sich herschiebt.
Und… was ist denn, wenn die Schwangere selbst alleine im Auto sitzt und dampft? Oder wenn die Schwangere mit einer anderen Schwangeren im Auto sitzt und raucht?
Bullshit das Ganze!
Es kann nur darum gehen, dass einen der Nachbar bei der Behörde anscheißt, weil er beobachtet, dass man immer im Auto raucht, wenn man den Sohn zum Sportverein fährt.
Zwietracht säen… spalten… fremdbestimmen…
Tjoooo….langsam kommen die Gesundheitspolitiker wieder zum Kern der Sache.
Es ging in Sachen „Rauchen“ und „Passivrauchen“ vor allem um eines:
Um die „Gefahren durch Nikotin“…..
Das wurde jahrelang übersehen.
Selbst Umsteiger auf E-Zigaretten glauben oft noch an die „Gefahren durch Nikotin“.
Hab erst letztens wieder in einer Facebook-Gruppe gelesen, dass man drinnen vor den Kindern natürlich nur nikotinfrei dampfe….
Einige Quellen dazu..
Zitat 2003:
„Obwohl es Hinweise darauf gibt, dass Passivrauchen allein in den Vereinigten Staaten für etwa 3.000 Todesfälle pro Jahr verantwortlich ist , gibt es immer noch Diskussionen darüber, wie schädlich Passivrauchen tatsächlich ist.“
Nikotin ist einer der Hauptbestandteile von ETS und obwohl es nur ein schwaches Karzinogen ist, gibt es Hinweise darauf, dass es über indirekte Mechanismen die Tumorentwicklung fördern kann.“
https://www-nature-com.translate.goog/articles/nrc1217?error=cookies_not_supported&code=8cf35ea4-c62d-460a-af9e-d39e42101f18&_x_tr_sl=en&_x_tr_tl=de&_x_tr_hl=de&_x_tr_pto=sc
Zitat:
Lungenärzte im Netz
Außerdem besteht kein Zweifel mehr darüber, dass Passivrauchen einen Risikofaktor für die Entstehung von Gefäßkrankheiten – insbesondere der koronaren Herzkrankheit – darstellt, da Nikotin selbst bei Passivrauchern schädliche Ablagerungen in den Gefäßen fördert.
https://www.lungenaerzte-im-netz.de/rauchstopp/passivrauchen/
Zitat Februar 2015:
Elektronische Zigaretten sind eine Quelle der Nikotinexposition über Dritte
Maciej L Goniewicz 1 , Lily Lee 2
Schlussfolgerungen:
Diese Studie deutet darauf hin, dass ein Risiko für eine Drittexposition gegenüber Nikotin aus E-Zigaretten besteht. Die Dritthandexposition ist je nach Oberfläche und Marke der E-Zigarette unterschiedlich hoch. Künftige Forschungsarbeiten sollten die potenziellen Risiken der Exposition Dritter gegenüber Karzinogenen untersuchen, die aus dem von E-Zigaretten freigesetzten Nikotin gebildet werden.
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/25173774/
Zitat Juni 2014:
Passivrauchen durch Dämpfe von elektronischen Zigaretten
Ziel dieser Studie war es, die Passivbelastung durch Nikotin und andere tabakbedingte Schadstoffe durch E-Zigaretten zu bewerten.
..
Schlussfolgerungen:
Die Verwendung einer E-Zigarette in Innenräumen kann Nichtnutzer unfreiwillig dem Nikotin, nicht aber toxischen tabakspezifischen Verbrennungsprodukten aussetzen. Es sind weitere Forschungsarbeiten erforderlich, um die gesundheitlichen Folgen der Nikotinexposition aus zweiter Hand zu bewerten, insbesondere bei gefährdeten Bevölkerungsgruppen wie Kindern, Schwangeren und Menschen mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen.
https://pubmed.ncbi.nlm.nih.gov/24336346/
Zitat 13. Mai 2011:
Nikotinabhängig durch Passivrauchen
Einige der Versuchspersonen waren Raucherinnen und Rauchern. Bei ihnen führte das Passivrauchen zu signifikant erhöhtem Rauchverlangen (Craving). Das Verlangen zu Rauchen war dabei umso stärker ausgeprägt, je mehr Nikotin durch das Passivrauchen ins Gehirn gelangt war.
Insbesondere Kinder würden beim Passivrauchen, aufgrund einer vergleichsweise höheren Atemfrequenz bei geringerem Gewicht, vermutlich nochmals deutlich mehr Nikotin aufnehmen als Erwachsene, betonen die Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler in ihrem Fachartikel. Nach Angaben des Forschungsteam wurde das Rauchverbot in den USA bereits in vier Bundesstaaten auf private PKWs ausgeweitet, wenn Kinder an Bord sind. Aufgrund ihrer Ergebnisse fordert das Forschungsteam eine noch stärkere Ausweitung des Nichtraucherschutzes.“
https://www.drugcom.de/news/nikotinabhaengig-durch-passivrauchen/
Zitat 18.09.2022
TK – Techniker Krankenkasse
Auch beim Passivrauchen ist die Gefahr nicht gebannt: Je nach Liquid, also Genussstoff, der in die E-Zigarette eingefüllt wird, kann der üppige Dampf einer E-Zigarette eine ähnlich hohe Menge an Nikotin enthalten wie eine herkömmliche Zigarette.
https://www.tk.de/techniker/gesundheit-und-medizin/behandlungen-und-medizin/sucht/passivrauchen-vorsicht-lohnt-sich-2080722
….-))))))))))))
Es ist also an der Zeit, näher hinzusehen:
Was genau zum Teufel MEINTEN SIE die ganze Zeit?
Jedenfalls nicht das, was WIR meinten….
Aber wo Schatten ist, ist auch immer Licht:
Wenn SIE schon Nikotin sogar als Krebsgefahr, Gefäßschäden, sogar Nikotinabhängigkeit bei Dritten als Gefahr angesehen haben – warum/wie sollten WIR dann E-Zigaretten „sicher und unbedenklich“ nachweisen, welche diese Nikotin-Emissionen freiwillig und eigenverantwortlich direkt in die Lunge inhalieren?
Das war überhaupt nicht möglich…..
Auch der Staat konnte gar keine Unbedenklichkeit von den Händlern verlangen unter diesen Voraussetzungen.
Inzwischen gibt es auch den Begriff „Passivtrinken“…..:
https://www.drugcom.de/news/passivtrinken-beeintraechtigt-wohlbefinden/
Sollen wir als Nächstes nachweisen, dass ein neues Alkoholgetränk unbedenklich ist für Dritte?
Das wäre schlicht und einfach nicht möglich.
Wie wollte Lauterbach die Nikotinkonsumenten selbst schützen?
Mit Warnbildern auf den Packungen….
Zitat 05. Dezember 2006:
Nikotin-Opfer
SPD-Politiker fordert Schock-Bilder auch in Deutschland
In Belgien werden auf Zigarettenschachteln demnächst ekelerregende Bilder von Nikotin-Opfern zu sehen sein. Jetzt werden in der deutschen Politik erste Forderungen laut, die Schock-Fotos auch hierzulande einzuführen.
05.12.2006, 10.11 Uhr
Hamburg – In Ländern wie Kanada und Singapur sind die Fotos von kranken und entstellten Rauchern auf Zigarettenschachteln schon seit Jahren Pflicht, in Belgien sollen die Bilder bis Juni 2007 eingeführt werden. Jetzt verlangt der SPD-Politiker Karl Lauterbach die Einführung der drastischen Bilder auch in Deutschland.
https://www.spiegel.de/wissenschaft/mensch/nikotin-opfer-spd-politiker-fordert-schock-bilder-auch-in-deutschland-a-452516.html
@megan, einige von dir erwähnten Beiträge laufen irgendwie auf den fehlenden „Nachweis der Unschädlichkeit“ hinaus.
Dazu ein Vorschlag: Fordere von jedem Politiker den sofortigen Nachweis der Unschädlichkeit für mich / dich / jeden anderen der letzten Äußerung!
Problem: bei einigen Aktiven in der Branche ist schon das Atemgeräusch schon eine schädliche Äußerung für mich 😉
Ein „Nachweis der Unschädlichkeit“ ist ja nur bei Therapiemitteln erforderlich. Kein Genussmittel muss Unschädlichkeit belegen. Deshalb reagiere ich auch immer so angepisst, wenn sich Therapeuten und „Suchtexperten“ inzwischen für die Pfrunzeln als Entwöhnungsmittel aussprechen. Das ist nämlich der Weg ins Verderben. Die Unschädlichkeit wäre dann sicher gegeben, wenn es ein apothekenpflichtiges Therapiemittel wäre. Denn das Nikotin in Pflastern, Sprays, Kaumimis etc. ist ja auch unschädlich, während das Nikotin im Liquid sooo böse ist.
Apotheken-Nikotin = gut
anderes Nikotin = pöhse
Deshalb empfinde ich es als sehr wichtig, dass wir es als Genussmittel propagieren. Als eine Art, Nikotin zu konsumieren, die auf jeden Fall um einen gigantischen Faktor risikoärmer ist, als Rauchen… und den Rest an Risiko nehmen wir als mündige Konsumenten hin… wie bei Schoki, beim Wein (oder Pálinmka 😉 😀 ), beim Kaffee oder Schwarztee… hin.
Ein tolles Genussmittel, weil es nebenbei auch noch das Rauchen überflüssig machen kann.
Und hier isser wieder, der Spruch von Elli:
Der bringt es auf den Punkt. Und dann können uns alle mal wegen des „Nachweises der Unschädlichkeiten“ gerne mal dort, wo die Sonne nie hinscheint. 😛
„Ein „Nachweis der Unschädlichkeit“ ist ja nur bei Therapiemitteln erforderlich.“
Aktuell leider nein….seit es die REACH-Verordnung gibt.
Zitat 17. November 2005 (Stern):
„In Europa soll die Chemie stimmen
Das EU-Parlament hat eine neue Richtlinie verabschiedet, die in Sachen Chemikalien totale Transparenz für den Verbraucher schaffen soll. Vor allem der Zigarettenindustrie wird die neue Verordnung das Leben schwer machen.
…
Nicht nur würde diese europaweit einheitliche Verordnung einerseits die Tabakkonzerne zur völligen Offenlegung aller ihren Zigaretten zugesetzten Chemikalien zwingen. Sie würde sie zudem auch zum Nachweis der Unbedenklichkeit jeder einzelnen Substanz verdonnern.
..
„Das Novum bei „Reach“ ist die Umkehrung der Beweislast: Erstmals müssen die Hersteller nachweisen, dass ihre Produkte unbedenklich sind, und nicht mehr die EU-Länder den Herstellern eine schädigende Wirkung.
Eine Branche, die „Reach“ besonders empfindlich treffen würde, wäre die Zigaretten- und Tabakindustrie. Wie Analysen des Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ) ergaben, werden Zigaretten im Fertigungsprozess bis zu 600 Zusatzstoffe beigemischt.“
„Wir können nicht mehr warten“, meint Pötschke-Langer. „Jährlich sterben in Europa bis zu 700.000 Menschen an den Folgen….“
http://www.stern.de/gesundheit/neue-eu-verordnung-in-europa-soll-die-chemie-stimmen-3290334.html
Die E-Zigarette gab es November 2005 noch nicht auf dem EU-Markt:
Die damaligen „Zusatzstoffe“ in T-Zigaretten sind heute unsere „Inhaltsstoffe“ in E-Zigaretten – und ALLE müssen Unbedenklichkeit nachweisen.
Zitat DKFZ 2005:
„Alle Zusätze zu Tabak müssen eine vorherige Prüfung
auf ihre Gesundheitsunbedenklichkeit durchlaufen.
Ohne diese Zulassung dürfen keine dieser Stoffe dem
Naturtabak beigefügt werden. Die Überprüfung hat den
Anforderungen des Arzneimittelrechts zu genügen.“
https://www.aerzteinitiative.at/ZusatzstoffeDKFZ05.pdf
Das fanden wir damals als Tabakzigaretten-Nutzer sicherlich beruhigend und vernünftig.
Blöd nur, dass dadurch später E-Zigaretten so streng reguliert wurden, wie therapeutische Nikotinkaugummi aus der Apotheke…was eben die Zusatzstoffe=Inhaltsstoffe betrifft.
Gut gemeint ist nicht immer gut gemacht.
Oder auch:
„Der Weg zur Hölle ist mit guten Absichten gepflastert“
(George Bernhard Shaw)
Ich fürchte, hier bist einmal Du der Propaganda des dkfz. auf den Leim gegangen (so wie der Stern auch). Der Stern hat das seinerzeit sehr vereinfacht und von einer „Beweislastumkehr“ geschrieben… ein Begriff, der nicht wirklich passt. Unschädlichkeit ist per se für einen Stoff nicht „beweisbar“. Für keinen Stoff.
REACH brachte zunächst einmal die Verpflichtung zur Registrierung von Stoffen und Stoffgemischen, die in den Verkehr gebracht werden sollen (bzw. in Verkehr verbleiben sollten). Die Registrierung der Stoffe sollte mit der Einreichung der bereits aus Studien bekannten Daten erfolgen. Dann erfolgte sowas wie eine grobe „Vorsortierung“ in eher harmlose Stoffe, gefährliche Stoffe und auch in Stoffe, die in Verdacht stehen, problematisch zu sein. Für letztere war es dann (ist es immer noch) erforderlich, weitere Studien durchzuführen, die den Grad einer möglichen Gesundheitsgefährdung genauer feststellen lässt, um eine endgültige Einstufung vornehmen zu können.
Das dkfz. kam dann mit seinen 600 Stoffen und argumentiert dann aber mit den beim Rauchen entstehenden Stoffen. Das hat mit REACH aber nichts zu tun. Das sind Stoffe, sie erst durch die Verbrennung entstehen. Weil sie aus zugelassenen Ausgangsstoffen entstehen, ist das aber erstmal kein Argument gegen die Ausgangsstoffe. Und das Zitat „Alle Zusätze zu Tabak müssen eine vorherige Prüfung auf ihre Gesundheitsunbedenklichkeit durchlaufen. Ohne diese Zulassung dürfen keine dieser Stoffe dem Naturtabak beigefügt werden. Die Überprüfung hat den Anforderungen des Arzneimittelrechts zu genügen.“ war eine Forderung des dkfz. Sie wollten so gerne, dass das in einer neuen Tabakgesetzgebung so läuft. Hat aber mit REACH auch nix zu tun.
Die arzneimittelrechtliche Unbedenklichkeitspflich trifft auch heute nicht auf Tabakprodukte und auf Liquids zu. Das wäre nur der Fall, wenn eines der Produkte als Arzneimittel zugelassen werden sollte.
REACH ordnet nur ein welche Stoffe ggf. in welchen Mengen für welche Zwecke zugelassen sind. Da sind wir mit den Liquids fein raus. 😉
„Propaganda“ ist ein geniales Stichwort:
Wir müssten mal zusammentragen, auf welche wir reingefallen sind.
Eine davon war die Propaganda der „Rauchentwöhnung, die sicher sein muss“….davon konnte ich mich komplett auch erst gegen Ende 2014 gedanklich lösen, als klar wurde, dass der Begriff „Nikotinentwöhnung“ bedeutet und das fast niemand gemacht hat all die Jahre.
Fest steht:
Es wurden div. Substanzen in E-Zigaretten bzw. Liquids verboten, die als „schädlich“ eingestuft wurden.
Einer davon war bedauerlicherweise der Aromastoff Diacetyl, der Liquids so richtig lecker machte.
Aber die damalige Propaganda der „Popcornlunge“ wirkte – Dampfer selbst verlangten daraufhin ein Verbot bzw. waren mit einem Verbot einverstanden.
Am Ende kam heraus, dass die Mini-Mengen, die man per Dampf inhalierte, gar keine „Popcornlunge“ verursachen konnte.
In Tabakzigaretten waren teils viel höhere Mengen Diacetyl enthalten und da kam es auch zu keinen „Popcornlungen“.
Bei den gesetzlichen Grundlagen wird REACH innerhalb des Tabakrechts jedenfalls ausdrücklich erwähnt.
Zitat BfR – Gesetzliche Grundlagen von E-Zigaretten:
Mitteilungspflichten
..
Zu jedem Inhaltsstoff:
• chemikalienrechtliche Bewertung (REACH, CLP)
• toxikologische Daten
https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/rechtliche-grundlagen-von-e-zigaretten.pdf
Ausserhalb des Tabakrechts wird noch das Produktsicherheitsgesetz aufgeführt…Zitat:
“ Produktsicherheitsgesetz (ProdSG)
– Ein Produkt darf nur auf dem Markt bereitgestellt werden, wenn es bei bestimmungsgemäßer oder
vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet.“
https://mobil.bfr.bund.de/cm/343/rechtliche-grundlagen-von-e-zigaretten.pdf
Das war schon deswegen völliger Blödsinn, da ja Nikotin alleine schon in der überwiegenden toxikologischen Wissenschaft als „potentiell tödlich bei Langzeitkonsum“ angesehen wurde – und das haben bis zu 97% von uns nicht weggelassen-)
Es ist ja auch sinnvoll, dass die verwendeten Substanzen im Liquid bezüglich ihres Gefährdungspotential reguliert sind. Sonst kommt noch irgendwer auf die Idee fette Öle ins kommerzielle Liquid zu geben. 😉 😀
Trotzdem sind wir doch auf der sicheren Seite. Was die Basis-Komponenten anbelangt, sind diese in der ECHA-DB registriert und es liegen entsprechende toxikologische Daten vor (PG, VG, Nikotin). Das gilt auch für die zugelassenen Lebensmittelaromen.
Der Korken mit Diacetyl ist echt ein böser Ausrutscher, aber halt nur einer. Die anderen Substanzen in der Verbotsliste der TabakerzVsind da schon sinnvoll, wenn man mal von den aus ideologischen Gründen verbotenen Stoffen (Vitamine, Koffein etc.) absieht. Die sind da drin, weil es die TDP2 so vorgibt (anhand einer hirnverbrannten Definition).
Jedenfalls ist Nikotin in der EU nicht verboten… und im Liquid zugelassen, eben weil „es bei bestimmungsgemäßer oder
vorhersehbarer Verwendung die Sicherheit und Gesundheit von Personen nicht gefährdet“.
Ans Genussmittel können sie nicht so einfach drangehen.
…das mit dem Öl in der Lunge – auch eine sehr frühe Propaganda, auf die ich auch reingefallen bin.
Irgendein Experte bezeichnete damals auch mal PG oder VG als „Öle/Fette“.
Per T-Zigarette wusste man, dass man sich mit diesen Nikotinwolken eine Tasse Teer pro Jahr gesetzlich erlaubt in die Lunge zieht (das war aber auch Propaganda – es gibt keine schwarzen Lungen).
Aber alles führte zu starker Unsicherheit innerhalb der E-Zigaretten-Community und – gepaart mit dem Vergleich mit den „sicheren Nikotinersatzprodukten“ – zu dem Gedanken, dass doch Liquids reguliert werden müssen…und wenn es nur darum ging, einzelne Substanzen verbieten zu lassen.
Wer hat uns ständig verunsichert und dazu gebracht zu denken, dass E-Zigaretten sicher reguliert sein müssen?
Die ANTZ….das BfR….Ärzte…Politiker:
Risiko-Kommunikation mit heftigen Nebenwirkungen bzgl. unseres Sicherheitsdenkens.
Sicherheits-Effekt, Möglichkeits-Effekt, etc.:
„Der Effekt führt dazu, dass Menschen bei einer Entscheidung unter Unsicherheit den Unterschied zwischen zwei Wahrscheinlichkeiten wesentlich höher bewerten, wenn dadurch absolute Gewissheit erreicht werden kann. So wird ein Übergang von 99 auf 100 Prozent als gewichtiger bewertet als einer von 50 auf 51 Prozent. Während dieser lediglich eine quantitative Verbesserung ist, stellt jener einen qualitativen Übergang dar. Dieser Effekt wird auch als Möglichkeitseffekt (possibility effect) bezeichnet, denn um das Risiko einer Katastrophe (Reaktorunfall, Amputation oder Ähnliches) von 5 auf 0 Prozent zu senken (also vollständig auszuschließen), werden Menschen sehr viel mehr investieren, als für die Absenkung von 10 auf 5 Prozent. (Stangl, 2023).
Solche Effekte zeigen, dass Menschen unwahrscheinlichen Ereignissen irrational viel Gewicht beimessen. Diese Erkenntnis gehört zu den Verbesserungen der Prospect Theory gegenüber der klassischen Erwartungsnutzentheorie. (Stangl, 2023).“
Verwendete Literatur
Stangl, W. (2023, 8. Juli). Sicherheitseffekt – Online Lexikon für Psychologie & Pädagogik.
https://lexikon.stangl.eu/35357/sicherheitseffekt
Grob übersetzt:
Jeder von uns inhalierte per T-Zigarette ca. 100.000 potentiell schädliche Substanzen tief in die Lunge – EU-zugelassen.
Nach Umstieg auf E-Zigarette hatte man plötzlich Angst vor EINER möglicherweise schädlichen Substanz…
siehe mein Kommentar weiter unten bei Pepe.
Wegen der REACH-Verordnung von 2005 müssen Händler den Nachweis von Unbedenklichkeit erbringen für alle Inhaltsstoffe in Liquids (welche vorher als „Zusatzstoffe“ in Tabakzigaretten-Rauch reguliert wurden).
Zitat 17.November 2005:
„Das Novum bei „Reach“ ist die Umkehrung der Beweislast:
Erstmals müssen die Hersteller nachweisen, dass ihre Produkte unbedenklich sind, und nicht mehr die EU-Länder den Herstellern eine schädigende Wirkung.“
http://www.stern.de/gesundheit/neue-eu-verordnung-in-europa-soll-die-chemie-stimmen-3290334.html
Damals galt Nikotin noch als hochgiftige und organschädigende Substanz bei Langzeitinhalation:
Völlige Unbedenklichkeit konnten Tabakzigaretten-Hersteller damals eh nicht nachweisen.
Unsere E-Zigaretten-Hersteller/Händler müssen es tun.