Erste Betrachtung des kommenden Tabaksteuergesetzes

Nun habe ich mir einmal den Referentenentwurf zum TabStMoG durchgelesen und muss dazu ein paar Anmerkungen loswerden. Lasse ich das nicht raus, drohe ich zu platzen. Und wer soll die Sauerei anschließend aufwischen? Der feine Herr Scholz vielleicht?

Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten unterliegen derzeit nicht der Tabaksteuer.

Selbstverständlich unterliegen sie nicht der Tabaksteuer, denn sie bestehen nicht aus Tabak und enthalten auch keinen Tabak.

Nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten sind zukünftig Steuergegenstand im Sinne des Tabaksteuergesetzes und unterliegen als solche der Tabaksteuer.

Mit welcher Begründung? Nikotinhaltige Liquids haben in etwa so viel mit Tabak zu tun, wie Frei-Öl mit Branntwein.

Beachtung der Steuergerechtigkeit.

Was ist gerecht daran, dass ein unschädliches Produkt, das der Tabak-Schadensminimierung (THR) dient und Leben rettet, im Verhältnis um ein Vielfaches höher besteuert wird, als todbringende Tabakzigaretten?

Die zusätzliche Besteuerung von Heat-not-Burn-Produkten, die im Ergebnis dazu führt, dass diese zukünftig wie Zigaretten besteuert werden, dient der Verringerung des Konsums von gesundheitsschädlichem Nikotin. Genau wie bei Zigaretten ist der Hauptzweck von Heat-not-Burn-Produkten die Nikotinzufuhr. Heat-not-Burn- Produkte stellen folglich im Gegensatz zu den anderen Erzeugnissen der Kategorie Pfeifentabak keine überwiegend zu Genusszwecken verwendeten Tabakwaren dar, sondern werden im Rahmen von bestehender Nikotinabhängigkeit konsumiert.

Was eine weltfremde Romantik! 1. ist die Gesundheitsschädlichkeit in den konsumierten Mengen höchstens für Risikogruppen gegeben und 2. konsumieren auch Pfeifenraucher Nikotin. Das nicht nur aus Gründen des „Genusses“, sondern genauso zur Befriedigung des Verlangens nach Nikotin. Pfeifentabak ist nicht nikotinfrei. Wenn eine Abhängigkeit durch Tabakrauchen entsteht, dann entsteht sie auch durch den Konsum von Pfeifentabak.

Die Besteuerung nikotinhaltiger Substanzen soll der Erreichung nachfolgender Ziele dienen:

– Beachtung der Steuergerechtigkeit durch die Erfassung des Substitutionsprodukts als Steuergegenstand.

–  Erzielung von Steuermehreinnahmen durch die Anwendung eines sachgerechten Steuertarifs.

–  Modernisierung des Tabaksteuerrechts.

Steuergerechtigkeit wäre gegeben, wenn das Produkt nicht höher besteuert würde, als Rauchtabak. Die Erwähnung des „Substitutionsproduktes“ zeigt klar, dass harmlose Liquids dem extrem schädlichen Tabak gleichgestellt werden sollen. Ein Zweck der Besteuerung von Rauchtabak ist die Funktion als Lenkungssteuer. Der Bürger soll dazu gebracht werden, ein Produkt nicht mehr zu konsumieren. Das ist für Liquid nicht begründbar. „Modernisierung des Tabaksteuerrechts“ ist eine Worthülse, wie „Digitalisierung“, „Flugtaxi“ etc. Nur weil das Produkt noch relativ jung ist, muss es nicht zur „Dekoration“ besteuert werden.

Der einzige wahre Punkt ist die „Erzielung von Steuermehreinnahmen”. Doch der Schuss geht nach hinten los, wie jeder halbwegs intelligente Mensch rasch erkennen sollte. Die geplante Besteuerung wird die Produkte derart verteuern, dass der Markt rasch zusammenbricht. Die Produkte werden nicht mehr gekauft. Was nicht gekauft wird, bringt keine Steuereinnahmen. Es wird sich ein Schwarzmarkt etablieren, an dem der Staat nichts verdient, der gleichzeitig aber ein enormes Risiko für die öffentliche Gesundheit bereithält, weil die Produkte keiner Regulierung und keiner Kontrolle mehr unterliegen.

Durch die Änderung des Tabaksteuergesetzes entstehen den betroffenen Unternehmen Kosten in Höhe der Mehrbelastung der Tabaksteuer. Die Kosten sind je nach Unternehmen, Produktportfolio und Einzelpreisgestaltung unterschiedlich. Es wird davon ausgegangen, dass die höheren Kosten über die Preise für Tabakwaren, erhitzten Tabak und nikotinhaltige Substanzen zur Verwendung in E-Zigaretten an die Verbraucher weitergegeben werden.

Belastet wird ausschließlich der Bürger. Durch den aus der Steuererhebung resultierenden Zusammenbruch des Marktes wird es zusätzlich zum Verlust von Arbeitsplätzen kommen. Auch das trifft in erster Linie den Bürger (der im Übrigen auch Wähler ist… das sollte die Politik nicht vergessen).

6. für nikotinhaltige Substanzen

  a) vorbehaltlich Buchstabe b 0,04 Euro je Milligramm enthaltener Nikotinalkaloide (Nikotin).

  b) für den Zeitraum 1. April 2021 bis 31. Dezember 2022 0,02 Euro je Milligramm Nikotin.“

In einer neuen Version des Entwurfes wurden die Fristen aus b) verschoben: „Juli 2022 bis zum 31. Dezember 2023“, weil „Mutti“ (bundestagswahlbegründet) ein Machtwort gesprochen hat. Das gibt uns ein wenig mehr Zeit, zu versuchen, den Mist abzuwenden.

Stufe 1 (b) wird z.B. das Produkt Nikotin-Shot mit 20 mg/ml im 10-ml-Gebinde von derzeit einem Euro auf ungefähr sieben Euro verteuern. Das ist eine Versiebenfachung!

Stufe 2 (a) wird z.B. das Produkt Nikotin-Shot mit 20 mg/ml im 10-ml-Gebinde von dann sieben Euro auf ungefähr 15 Euro verteuern. Das ist mehr als eine Verdoppelung und eine Verfünfzehnfachung des Preises im Verhältnis zum derzeitigen Ist-Zustand.

Das steht in keinerlei Verhältnis zu der wesentlich moderateren Tabaksteuer. Ein schädliches, todbringendes Produkt wird maßvoll besteuert. Ein hingegen lebensrettendes Produkt (für jeden bisherigen Tabakraucher) wird seinen Preis letztlich verfünfzehnfachen. Aus gesundheitspolitischer Sicht in Hinblick auf die THR ist das widersinnig und zeugt entweder von vollkommen fehlender Sachkenntnis oder vorsätzlicher Zerstörung des E-Dampf Marktes zugunsten der Tabakindustrie.

Die vorliegenden Daten zeigen, dass E-Zigaretten im Vergleich zu Tabakzigaretten weniger Schadstoffe im Aerosol enthalten. Sie sind jedoch trotzdem keine harmlosen Konsumprodukte und können schwerwiegende Krankheiten verursachen. Die gesundheitlichen Folgen des Langzeitkonsums von auf dem deutschen Markt zugelassenen E-Zigaretten lassen sich nach den der Bundesregierung vorliegenden Informationen derzeit noch nicht abschließend bewerten.

Die aktuellen Daten und der Stand der Wissenschaft zeigen im Gegenteil, dass mobile Liquidzerstäuber („E-Zigaretten“) keine schwerwiegenden Krankheiten verursachen. Es gibt nicht einmal Anhaltspunkte für die Möglichkeit schwerwiegender Gesundheitsgefahren. In den weit über 10 Jahren, in denen diese Produkte weltweit konsumiert werden, sind weder schwerwiegende Erkrankungen oder gar Todesfälle aufgetreten. Das Produkt ist auch auf Dauer als sicher anzusehen, was ich von einem Impfstoff einer neuen, bisher nicht erprobten, Technologie nach wenigen Wochen nicht behaupten würde. Der Impfstoff wird vom Staat, der angeblich um unser Wohlergehen so besorgt ist, aber trotzdem bedenkenlos verabreicht und empfohlen. Das nennt man Doppelzüngigkeit.

Und: NEIN, ich bin kein Impfgegner und kein „Corona-Leugner“. Der Impfstoff wird uns, so glaube ich fest, nicht umbringen oder eine Nase am Arsch wachsen lassen… aber wirklich lang geprüft ist er wahrlich nicht — im Gegensatz zum E-Dampfen.

Des Weiteren kann nicht abschließend beurteilt werden, ob und in welchem Umfang die steuerliche Mehrbelastung durch die Hersteller an die Konsumenten weitergegeben wird und mit welchen Auswirkungen auf das Konsumverhalten in diesem Fall zu rechnen ist.

Wenn man selbst DAS nicht abschätzen kann, was „ein Blinder mit dem Krückstock sieht“, sollte man sich beruflich umorientieren, die Politik verlassen und UNTER GAR KEINEN UMSTÄNDEN Gesetze erlassen!

Dies dient der Verringerung des Konsums von gesundheitsschädlichem Nikotin.

Da hier beim Gesetzgeber offensichtlich erhebliche Wissensdefizite vorhanden sind, die zu dieser Behauptung führen, lege ich ihnen nahe, sich (am besten per Homeschooling), mit der Lektüre des Factsheet Nikotin fortzubilden und die Aussage anschließend zu überdenken. Es ist kein Beinbruch, einen Fehler, der aufgrund mangelnder oder fehlerhafter Informationen entstanden ist, einzugestehen und zu korrigieren.

tl;dr

Der vorliegende Entwurf zum TabStMoG ist der absolute Gipfel der Verlogenheit und Unverschämtheit. Der Bundesfinanzminister sollte sich dafür in Grund und Boden schämen, denn er nimmt den Tod von jährlich über 120.000 Rauchern in Deutschland in Kauf, die ihr Leben mit dem Umstieg auf das E-Dampfen hätten retten können. Das sind jedes Jahr doppelt so viel Todesfälle, wie bisher seit Ausbruch der Pandemie in Deutschland an COVID-19 gestorben sind. Das fällige Bußgeld für ihn wäre im Verhältnis zum Maskenverweigerer astronomisch.

Ich habe fertig!

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