So könnte man die Verfasser des unionsinternen (CDU/CSU) Kompromissvorschlags zur erweiterten Regulierung von Tabakprodukten, wie er von der eGarage am 08.02.2019 (Auch Shake and Vape soll Liquid-Regeln unterliegen / archive) der Öffentlichkeit präsentiert wurde, bezeichnen.
Oder die eGarage ist einem Fake auf den Leim gegangen? Neee… ich gehe mal davon aus, dass das schon authentisch ist. Politiker ohne milliardenschwere externe Berater sind offenbar eh nicht mehr in der Lage, selbst einfache Sachverhalte zu erfassen.
Es geht mir hier um Punkt 5, der darauf abzielt, auch nikotinfreie Produkte so zu regulieren, wie nikotinhaltige.
Die erste dreiste LÜGE (Zitat aus dem o.g. Artikel) ist:
Der Marktanteil nikotinfreier, nicht inhaltsstoffregulierter und mengenbegrenzter Nachfüllbehälter steigt. Diese werden zusammen mit „Nikotinshots“ veräußert. Damit kann die bestehende Regulierung nikotinhaltiger Nachfüllbehälter umgangen werden.
(Hervorhebung durch mich)
Hier wird NICHTS umgangen, denn die erwähnten Nikotinshots unterliegen ja der Regulierung. Lediglich nikotinfreie Liquidbestandteile sind von der Regulierung ausgenommen. Und alles andere wäre auch vollkommen bekloppt, denn es gibt keinen Grund Propylenglycol und Glycerin mit oder ohne Aromatisierung irgendwie zu regulieren.
Falls das Argument dann vielleicht nicht greift, kommen sie mit der „Denkt-doch-an-dae-Kinderlein-Keule“, mit der man anscheinend alles begründen kann… der Jugendschutz…
Sollte es wirklich so in dem Kompromissvorschlag (Zitat aus dem o.g. Artikel) stehen, dann kennen sie nicht einmal die von ihnen selbst erlassenen Gesetze, oder sie sind wirklich komplett hirnbefreit:
Durch Aufnahme konventioneller, nikotinfreier Shishas wird zudem eine Lücke in § 10 Jugendschutzgesetz geschlossen: Bislang unterliegen nikotinhaltige Shishas und E-Shishas den Regeln des Jugendschutzes. Dies gilt aber nicht für die kleine Gruppe der konventionellen, nikotinfrei gerauchten Shishas. Durch das Fehlen dieser Fallgruppe im JuschG entstehen erhebliche Nachweis- und Vollzugsprobleme, u.a. können Shishas – anders als E-Zigaretten – durch den Handel an Jugendliche veräußert werden, weil nicht nachprüfbar ist, ob hiermit Tabak geraucht werden soll oder nicht.“
(Hervorhebung durch mich)
Jetzt mal hier § 10 JuSchG:
§ 10 Rauchen in der Öffentlichkeit, Tabakwaren
(1) In Gaststätten, Verkaufsstellen oder sonst in der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse an Kinder oder Jugendliche weder abgegeben noch darf ihnen das Rauchen oder der Konsum nikotinhaltiger Produkte gestattet werden.
(2) In der Öffentlichkeit dürfen Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht in Automaten angeboten werden. Dies gilt nicht, wenn ein Automat
1. an einem Kindern und Jugendlichen unzugänglichen Ort aufgestellt ist oder
2. durch technische Vorrichtungen oder durch ständige Aufsicht sichergestellt ist, dass Kinder und Jugendliche Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse nicht entnehmen können.(3) Tabakwaren und andere nikotinhaltige Erzeugnisse und deren Behältnisse dürfen Kindern und Jugendlichen weder im Versandhandel angeboten noch an Kinder und Jugendliche im Wege des Versandhandels abgegeben werden.
(4) Die Absätze 1 bis 3 gelten auch für nikotinfreie Erzeugnisse, wie elektronische Zigaretten oder elektronische Shishas, in denen Flüssigkeit durch ein elektronisches Heizelement verdampft und die entstehenden Aerosole mit dem Mund eingeatmet werden, sowie für deren Behältnisse.
Man beachte hier Absatz 4, in dem nämlich EXPLIZIT steht, dass das Verkaufsverbot (und das Verbot des Konsums in der Öffentlichkeit) AUCH für NIKOTINFREIE GERÄTE UND BEHÄLTER gilt.
Die Kinderlein dürfen auch HEUTE schon keine nikotinfreien Liquidverdampfer oder Nachfüllbehälter erwerben.
Also entweder, die Politiker kennen ihr eigenes Gesetz nicht, oder auch hier wird wieder GELOGEN, um dafür zu sorgen, dass vollkommen harmlose Flüssigkeiten (sogar ohne Nikotin) sinnfrei reguliert werden… es geht nur darum, es dem Dampfen so schwer, wie möglich zu machen.
Nun… es ist ja bald „Europawahl“… WER WÄHLT DIE, wenn die nicht einmal einfachste Gesetze kennen oder wenn die gegen jeden gesunden Menschenverstand harmlose Dinge aus eigennützigen Gründen oder wegen Fanatismus gesetzlich regulieren wollen?
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