…und die mechanischen Akkuträger.
Habe vergessen, meinen Aluhut aufzusetzen… und so haben sich erneut unangenehme Gedanken eingeschlichen.
Dass das BMEL und das dkfz. recht „dicke“ miteinander sind bzw. dass das BMEL sehr gerne auf die „Ratschläge“ des dkfz. hört, ist ja inzwischen doch recht deutlich geworden. Darüber habe ich ja auch geschrieben: „Die Umsetzung der TDP2 wird nicht so schlimm!“. Es ist ganz offensichtlich, welche Handschrift bei den Plänen des BMEL zur Totregulierung des Dampfens zum Tragen kommt. Die Sache mit den Aromen wird sich mit Sicherheit ziemlich schnell nach Inkrafttreten der Gesetze erledigt haben. Der feine Herr Köhler hat ja ganz offen dargestellt, dass es der Wunsch des BMEL ist, quasi sämtliche Geschmacksrichtungen per Verordnung zu verbieten.
Aber falls das dann doch nicht reicht (man kann ja Aromen kaufen und in die neutrale Plörre kippen), geht es wohl dann auch bald den mechanischen Akkuträgern an den Kragen.
Ergänzende Anmerkung des
Deutschen Krebsforschungszentrums (DKFZ)
zur Veröffentlichung
„E-Zigaretten und E-Shishas: Welche Faktoren gefährden
die Gesundheit?“
im Hinblick auf die Begrenzung der Batteriespannung
von E-Zigaretten
heißt das Dokument und dort wird argumentiert, dass „E-Zigaretten“ mit einer Höchstspannung von 3.0 Volt daherkommen sollten. Bei den im Zusammenhang erwähnten Verdampfern im Bereich zwischen 1.2 bis 3.0 Ohm ergibt sich dann eine Leistung von 3.0 bis 7.5, was für viele Dampfer sicherlich ein wenig „lau“ sein wird (ich weiß, es gibt auch viele Dampfer, die locker mit sieben oder etwas weniger Watt glücklich sind… aber es sind halt nicht ALLE). Was regelbare oder geregelte Kombi-Akkus oder Akkuträger anbelangt, ist es technisch möglich, diese auf 3 Volt bzw. 7.5 Watt zu beschränken. Was auf der Strecke bleibt, sind die mechanischen ungeregelten Akkuträger. Ohne jegliche Regelung ist es schlicht unmöglich, aus den Dingern nur 3.0 Volt rauszulassen. Leider gibt es auch keine Akkuzellen im Handel, die mit 3.0 V aufwarten. Nun, die von uns Dampfern verwendeten Akkus werden nicht „reguliert“ werden können (technisch nicht und auch nicht aufgrund der Verwendungsbreite), so werden also die mechanischen AT auf der Strecke bleiben.
Klar werden wir die vorhandenen AT weiter nutzen können. Ich bevorzuge die ja alleine schon deswegen, weil sie relativ „unkaputtbar“ und irgendwie auch wieder instandzusetzen sind, wenn mal was klemmt. Aber Neue wird es auf dem Markt nicht geben, falls diese Regelung ihren Einzug in die Verordnung findet. Schade auch um den Innovationsverlust (ja… auch bei mechanischen AT gab und gibt es ständig Innovationen), denn wenn die nicht mehr verkauft werden dürfen, werden auch keine Neuentwicklungen mehr beim Konsumenten landen.
Und bitte jetzt nicht wieder mit der „Schnapsidee“ kommen, die Hersteller und Händler müssten die ja nur einfach als „Taschenlampen“ verkaufen. Klar ist das denkbar und das würde auch bei privaten Moddern, die im Keller selbst was für sich und ein paar nähere und entferntere Bekannte drehen, funktionieren… aber kein Hersteller oder Händler wird sich so weit aus dem Fenster lehnen. Das Risiko, dass dieser „Trick“ auffliegt, ist einfach zu groß und die Sanktionen, die in Gesetz und Verordnung vorgesehen sind, sind auch nicht ohne. Macht Euch damit vertraut, dass Hersteller und Händler nicht auf dünnes Eis gehen werden, um uns Konsumenten ums Verrecken mit Hard- und Software zu versorgen.
Na ja… nun ist das ja nur ein Schreiben des dkfz. Aber es sollte jeder inzwischen begriffen haben, dass Gríma Schlangenzunge König Théoden gerne etwas ins Ohr flüstert und dass auch Fr. Dr. M. Pötschke-Langer und ihre Adepten gerne den Verantwortlichen des BMEL ihr Gedankengut ins Öhrchen hauchen…
Ich sehe echt schwarz… über Weihnachten werde ich die Alukappe besser aufbehalten, damit mir nicht noch mehr düstere Gedanken kommen.
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