Heute wurde nun die E-Dampfe zu Grabe getragen.
Eine kurze Debatte mit sehr wenigen leicht aufglimmenden Momenten gesunden Menschenverstands in einer kleinen und gemütlichen Runde (die Kameraposition ließ keine genaue Zählung für den Zuschauer zu, aber es waren so um die 60 Abgeordnete… also nicht einmal 10 % aller), dann ratz-fatz zwei Abstimmungen und fertig ist das Dampftodsüppchen.
Ich hatte auch nichts anderes erwartet, doch die Art und Weise, wie alles letztlich gelaufen ist, lässt einen auch resignieren. Und vor allem lässt es nichts Gutes ahnen.
Ein echter Klopper war das Vom-Tisch-Wischen der Petition. Hat nur kaum jemand gemerkt. Steht versteckt in der Drucksache 18/7696 auf Seite 9.
Die „Dampfer-Petition“ war echt eine tolle Sache, die die Szene noch in Schwung gebracht hat. Egal, ob und wie nun die Sammel-Petition zustande kam, sie kam zustande. Und das Engagement vieler Dampfer hat dafür gesorgt, dass das Quorum sogar noch überschritten wurde. Ist kein einfaches Unterfangen und kommt auch nur recht selten vor. Muss sich also um eine bedeutende Sache handeln, oder?
Und der Staat gaukelt uns Untertanen vor, mit dem Instrument der Petition hätten wir als Wahlvolk die Möglichkeit, uns selbst aktiv in die politische Gestaltung des Staates einzubringen. Es wird uns vorgegaukelt, man würde auf des Volkes Stimme hören, wenn denn nur genügend ins selbe Horn stießen.
Nun,… der Kraftakt mit dem erfolgreichen Quorum wurde mit dem Satz„Dem Anliegen des Petenten bzw. der Petenten wurde nicht entsprochen.“
eingetreten und es wurde heute noch ordentlich auf den Schutthaufen draufgepisst.
Mein Zugang zum Petitionsportal habe ich gestern unwiderruflich gelöscht. Wenn es wenigstens noch eine Stellungnahme oder Erklärung gegeben hätte, aus welchen speziellen Gründen denn der Petition nicht entsprochen wurde… aber das muss man dem Pöbel nicht sagen. Die ganze Scheiße mit den Petitionen ist ebenfalls nichts als eine weitere große Lüge.
Nun haben wir das BGH-Urteil 2 StR 525/13, das faktisch den Handel mit Liquids und vorbefüllten Geräten verbietet, bis das TabakerzeugnisG in Kraft tritt, dann haben wir das heute beschlossene Gesetz, dass das Dampfen quasi schon allein (in Verbindung mit den Ermächtigungen des BMEL und der Verordnung) das Dampfen beseitigen kann und noch einige wirre Pläne. Das JuSchG darf nicht vergessen werden, welches es dem Online-Handel ausgesprochen schwer (und teuer) macht, weiter Dampfgeräte und Zubehör zu verkaufen.
Die Steuerpläne, die in der Diskussion beim BMEL angesprochen wurden, sind ja nicht einfach spinnerte Ideen und aus der Luft gegriffen. Das steht mit Sicherheit an. Und die Zahlen und Rechenbeispiele werden nicht so weit von der letztlichen Realität entfernt sein.
Nur nochmal zum Verdeutlichen: Herr Rauchzart ist langjähriger Raucher und erwägt den Umstieg auf‘s Dampfen. Weil er am Tag zwei Schachteln Ralmobo weggezogen hat und die TerzG-Geräte nicht so leistungsfähig sind, wird er wohl zum Liquid mit der höchsten Dosierung greifen müssen… also 20 mg/ml. Das Pülleken mit 10 ml hat gestern noch 5 Euro gekostet (da ist die Märchensteuer schon mit drinne-drin). Nun werden (würden nach den Gedankenspielen unserer Bestimmer) für das Zeug noch einmal 37 (!!!) Euro Nikotinsteuer drauf kommen… also das Pülleken kostet dann 42 Öcken! Wenn er – als ehemaliger starker Raucher – „nur“ gut 3 ml am Tag verdampft, dann ist das nach drei Tagen alle. Im Monat würden also um die 450 Euro Liquidkosten fällig. Zusätzlich zur Anschaffung des Geräts (das durch die Zulassungsverfahren sicher nicht billiger wird) und den Verbrauchskosten an Verdampfern. Wenn dann das Zeug auch noch scheiße schmeckt (weil nahezu alle Aromen verboten wurden), ist die Wahrscheinlichkeit eines Umstiegs von Herrn Rauchzart ausgesprochen gering. Also kein neuer Kunde, weniger Umsatz für den restlichen noch verbliebenen Handel.Wer der Debatte vor Beschluss des TerzG genau zugehört hat, der wird sich vielleicht noch an ein paar Sätze erinnern, in denen sinngemäß die vom Selbst-Nachfüllen ausgehenden Gefahren bezüglich der Inhaltsstoffe fantasiert wurde. Ist wieder Zeit für die Alukappe… aber solche Ideen lassen mich erschaudern, denn diesen Gefahren könnte man nur begegnen, indem man nachfüllbare Verdampfer (das sind dann auch alle Selbstwickler) bzw. Depots im Handel verbietet, oder? Aber ok… das sind so meine wirren Gedankengänge… es wird sicher alles gut und nicht so schlimm… haben wir ja gesehen.
Insgesamt ist völlig klar, dass mit wirklich allen Mitteln versucht wird, das Dampfen wirklich auszumerzen… weil es so gewollt ist.
BTW: Das BGH-Urteil mag seine Anwendbarkeit mit Inkrafttreten des TerzG verlieren, was uns aber vielleicht noch einmal so richtig auf die Füße fallen wird, ist die Tatsache, dass die Richter die Liquids knallhart als Tabakprodukte eingestuft haben… womit etlichen weiteren Gleichstellungen zum Tabakrauchen Tür und Tor geöffnet sind.
Bleibt nur noch die letzte Hoffnung: Klage!
Auch wenn viele es nicht wahrhaben wollen, weil sie durch die gesetzlichen Regelungen nicht mehr frei das kaufen können, besteht nur für den Handel und die Hersteller die Möglichkeit einer Klage. Nur Hersteller und Händler sind unmittelbar betroffen und könnten die Beschneidung ihrer Rechte vor Gericht bekämpfen.
Sicher, wir Dampfer würden die Kläger (hoffentlich) tatkräftig und auch finanziell unterstützen (ist ja auch für uns wichtig), aber ich frage mich, WER denn klagen wird. Von Seiten des Handels hört man mal gar nix. Da ist nicht einmal ein Flüstern zu vernehmen. Wollen die warten, bis selbst die Übergangsfristen ausgereizt sind? Sind sie so kurzsichtig? Oder haben sie schon neue Geschäftsmodelle auf dem Schirm (Online-Handel mit Häkeldeckchen)?
Auf die beiden Händlerverbände setzte ich keine Hoffnungen, weil ich befürchte, dass diese nur ihre eigenen Interessen im Sinn haben und gar nicht so weit weg sind, von den bestehenden und kommenden Regelungen. Die werden sich schon arrangieren.Ich denke, ich werde mich nun aber nicht weiter mit diesem Thema befassen und mich wirklich mehr auf positive Aspekte konzentrieren. Klar werde ich bei neuen Blitzeinschlägen meine Einschätzung kundtun, aber die Angelegenheit ist für mich praktisch durch. Wir haben auf ganzer Linie verloren… das war‘s nun.
Sollten sich doch Händler oder andere Gruppen finden, die klagen, werde ich sie – sofern erwünscht – im Rahmen meiner Möglichkeiten dabei unterstützen. Und ich werde weiter Aufklärung betreiben, Hilfe zur Selbsthilfe leisten und ein möglichst positives Bild vom Dampfen zeichnen. UND ich werde weiter dampfen, denn ich habe schon mehr als ausreichend vorgesorgt… da können sie mich alle mal da, wo die Sonne nie hin scheint… ja, das können sie!
Ruhe in Frieden!
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Hallo PepeCyB,
mit dieser geballten Ladung an Menschenverachtung ist das Maß wirklich voll.
Man möchte fast bedauern, wie viel Aufmerksamkeit und Energie wir darauf verwendet haben, der Entwicklung eine andere Richtung zu geben.
Wenigstens kann man uns nicht vorwerfen, wir hätten es nichts gewusst und nichts unternommen.
Wir haben uns informiert, wir haben uns untereinander ausgetauscht und haben versucht zu intervenieren, mit Hinweise auf Fakten und mit Hinweise auf Denkfehler.
Wir sollten jetzt wirklich endlich auf uns selbst schauen. Unser Dampferleben genießen und tun, was Medien und Politiker nicht wollen: Uns untereinander wertschätzen und aufeinander neugierig werden.
Likodablogrü
Kurbelursel -
Was viele Leute vielleicht nicht richtig verstehen ist der Umstand, dass sich die Umsetzung von EU-Richtlinien jeglicher demokratischer Kontrolle entzieht. Petition hin oder her, der Bundestag musste das Gesetz so verabschieden wie es die EU-Richtlinie vorgab. Die Anhörung im Bundestag und die gestrige Bundestagsdebatte mit anschließender Abstimmung war reine Folklore. Das Ganze gefällt mir genau so wenig wie allen anderen. Aber leider ist das mittlerweile so.
MfG
Hans-
Eine 1:1 Umsetzung der RL wäre schlimm genug gewesen. Leider sind die Oberregulatoren unserer Bananenrepublik aber über diese Mindestanforderungen hinaus gegangen bzw. haben Mechanismen zur vollkommen willkürlichen Nachregulierung für das BMEL eingebaut. DAS ist doch das wirklich Fatale an dem Gesetz.
Aber die Stimmung scheint gerade in der Szene wieder umzuschwenken zu: „Ach, wird doch sicher alles nicht so schlimm. Think positive.“ Das ist entweder Selbstschutz (à la Vogel Strauß) oder Dummheit… das böse Erwachen kommt aber sicher.-
In dieser Möglichkeit der willkürlichen Nachregulierung steckt tatsächlich eine Gefahr. Das sind die Hintertürchen, die sich der Gesetzgeber einbaut. Hätte es jemand von uns verhindern können? Wenn eine Petition, mitgezeichnet von weit über 50.000 Bürgern, einfach so abgewedelt werden kann wohl kaum. Das Problem dieser parlamentarischen Demokratie ist, dass der Wähler 4 Jahre zugucken muss nachdem er einmal seine Stimme abgegeben hat. Ein fataler Konstruktionsfehler. Es ist so, als säße man in einem Omnibus und Stevie Wonder ist der Fahrer.
Die Dampfer-Szene betreibt meines Erachtens keine Vogel-Strauß-Strategie und ist auch nicht dumm. Sie sammelt die Optionen, die noch bleiben. Letztere sehen nicht schlecht aus. Denn tatsächlich betrifft die Regulierungswut eher Hersteller von Fertigprodukten. Also von kompletten E-Zigaretten – von denen im Gesetz die Rede ist – und von Fertig-Liquids.
Kaufe ich mir einen Akkuträger, ist das keine E-Zigarette. Kaufe ich mir einen Verdampfer, ist das auch keine E-Zigarette. Also vom TPD2 gar nicht berührt. Selbst wenn der Gesetzgeber anfängt, sein Hintertürchen zu nutzen und die Einzelkomponenten zu regulieren, dann geht der Markt eben in Richtung Bausätze. Man ist ja erfinderisch.
Ähnlich bei Liquids. Wir brauchen PG, VG, dest. Wasser und Aromen. Das lässt sich alles frei zusammenkaufen und niemals kontrollieren. Selbst Nikotinbasen lassen sich nicht kontrollieren. Zur Not findet sich ein chemischer Weg. Weshalb mich das Gesetz jetzt nicht in Panik ausbrechen lässt. Aber die ganze Vorgehensweise bestätigt für mich einmal mehr, dass diese so genannte Republik nicht mehr viel von einer Demokratie hat.
MfG
Hans-
Ein Akkuträger ist leider eine „elektronische Zigarette“, ein Verdampfer ist leider auch eine „elektronische Zigarette“… jeder Teil einer Dampfe ist eine „elektronische Zigarette“… gemäß § 1 TabakerzeugnisG i. V. m. Art. 2 Nr. 16 TPD2.
Die Regelungen des Gesetzes betreffen damit leider auch alle Einzelteile einer Dampfe und werden entsprechend durchgesetzt. Nikotinbasen sind leider auch als Flüssigkeiten, die zum Nachfüllen einer „elektronischen Zigarette“ geeignet sind, anzusehen. Da es keine anderen legalen Anwendungsbereiche für Nikotin in privater Hand gibt, finden sich da auch keine „Schlupflöcher“. PG, VG, Wasser, Aromen sind nicht betroffen… da hast Du recht.
Aber zu sagen, es sei doch alles gar nicht so schlimm und es ginge quasi weiter, wie bisher, ist leider das Verschließen der Augen vor der Realität.-
Also PepeCyB, ich weiß nicht welches Material Dir vorliegt. Artikel 2 Absatz 16 TPD2 bezieht sich auf die Einfuhr von Tabakerzeugnissen. Leider kann ich Deinen Ausführungen bezüglich der Hardware weder folgen noch zustimmen.
MfG
Hans -
Sorry, ziehe meinen Einwand zurück. Hatte selbst das falsche Material vorliegen.
MfG
Hans
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