Vorsicht beim Abfeiern! Da macht jetzt eine Meldung die Runde, die aus dem Medium table.media (TABLE.EUROPE) übernommen wurde: „Künast scheitert mit Verbot von Aromen in E-Zigaretten“
Natürlich hinter einer Paywall. Habs trotzdem gelesen. 😉
BfTG feiert diese Meldung derzeit erstmal nur bei Facebook…
… und dem VdeH ist es sogar eine Meldung auf der eigenen Webseite wert…
Hier wie da klingt es so, als wäre damit ein Aromenverbot speziell für Liquids vom Tisch. Die beiden „guten Parteien“ FDP und SPD seien dagegen… und die „allerbeste Partei“, Die Grünen, sei dafür gewesen und habe den Antrag eingebracht. Und gescheitert.
Aus der Meldung kann man entnehmen, dass sich genau zwei (2!) Bundestagsabgeordnete ablehnend gegen die Idee der Grünen Bundestagsabgeordneten Renate Künast ausgesprochen haben: Gero Hocker von der FDP und Rita Hagl-Kehl von der SPD.
Das vermelden auch die beiden Wirtschaftsverbände. Sie unterschlagen dabei aber einen nicht ganz unbedeutenden Punkt. Den erkläre ich gleich…
Jedenfalls klingt es bei beiden Verbänden so, als wäre es um ein spezielles Verbot von Aromen in Liquids gegangen, das initiiert werden sollte. Das BfTG erwähnt mit einem kleinen Satz noch: „Nach Informationen von Table.Media wollte Künast das Aroma-Verbot in E-Zigaretten im Zuge eines Änderungsgesetzes zum Tabakerzeugnisgesetz durchsetzen.“ Der VdeH erwähnt das gar nicht.
Dieser eine Satz erklärt dem Leser aber auch nicht, in welchem Zusammenhang das Verbot denn jetzt durchgebracht werden sollte. Es klingt so, als wäre die Angelegenheit vom Tisch.
Dass es mittels eines „Änderungsgesetzes zum Tabakerzeugnisgesetz“ hätte eingeführt werden müssen, ist jetzt auch eigentlich keine Meldung wert. Klar… wie denn auch sonst?
So… und jetzt kommt der unterschlagene Punkt der „Partystimmungsverbreiter“ aus Handel und Industrie:
Es ging bei dem Vorstoß von Künast lediglich darum, ein Aromenverbot für E-Liquids huckepack im Änderungsgesetz unterzubringen, das jetzt ganz bald beschlossen werden soll und welches das Aromenverbot bei erhitzten Tabakprodukten, also Tabaktoastern, festschreiben wird.
Das Aromenverbot für Tabaktoaster muss nämlich ganz bald auch national gesetzlich festgeschrieben werden, weil es per delegiertem Rechtsakt von der EU so vorgegeben wurde. Deshalb haben sie ein Änderungsgesetz geschrieben, welches das TabakerzG dahingehend ändert, dass Aromen bei Tabaktoastern künftig verboten sind.
Interessant dabei, dass in einer Stellungnahme der Bundesärztekammer zu dem Gesetzentwurf deutlich gefordert wurde, das Verbot gleich auf Liquids auszudehnen.
Kann man HIER nachlesen. 😉
Jedenfalls ging es bei dem Vorstoß von Künast darum, das Liquid-Aromenverbot ganz schnell gleich ins dritte Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz mit reinzuschreiben. Sicherlich spielte da das mediale Trommeln von Blienert (Bundesdrogenbeauftragter) mit eine Rolle, denn der will ein solches Verbot ja durchsetzen.
Die Meldung besagt also folgendes: Mit dem kurz vor Beschluss stehenden dritten Änderungsgesetz zum Tabakerzeugnisgesetz, das aufgrund eines delegierten Rechtsakts der EU erlassen werden muss und in dem Aromen für erhitzte Tabakprodukte verboten werden, wird es kein Aromenverbot für Liquids geben. Nicht mehr. Nicht weniger.
Damit ist das Thema aber beileibe noch nicht vom Tisch. Auch nicht auf Bundesebene. Da haben sich zwei Bundestagsabgeordnete gegen eine Idee von einer Bundestagsabgeordneten gestellt… und die Idee war, eine Regelung aus dem Handgelenk im letzten Moment der Schließbewegung noch rasch in einen bestehenden und ausdiskutierten Gesetzesentwurf einzubauen.
Die Meldung der beiden Wirtschaftsverbände lassen das aber völlig anders klingen. Nun kann ich mir nicht vorstellen, dass die Verantwortlichen der Verbände die ohnehin sparsame Meldung nicht richtig gelesen oder verstanden haben. Das fühlt sich für mich nach Lügen durch Weglassen an, um die eigene Klientel (den Handel) erstmal zu beruhigen… und nebenbei die Konsumenten auch… obwohl man es besser weiß.
Prima Taktik…
Ich bleibe dabei, dass ein solches Verbot in Deutschland kommen wird. Nicht in wenigen Wochen mit dem dritten Änderungsgesetz, aber trotzdem demnächst.
Denn wenn das einzeln angegangen wird, dann wird das wesentlich breiter diskutiert… da spielen die beiden Abgeordneten nicht mehr die große Rolle. Und dann werden wieder „Experten“ angehört… BfR, Bundesärztekammer, dkfz. und wie die ANTZ-Organisationen auch immer heißen. Die beiden (hoffentlich angefragten) Stellungnahmen der Wirtschaftsverbände werden wieder nicht sonderlich ins Gewicht fallen, angesichts dieser Übermacht… zumal mindestens einer der Verbände auch noch die Tabakindustrie unter seinem Dach beherbergt.
Hinten kackt die Ente!
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